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Der strafrechtliche Schutz des geistigen Eigentums hat durch EU-Maßnahmen und völkerrechtliche Verträge zur Stärkung gewerblicher Schutzrechte an Bedeutung gewonnen. Transnationale Vereinbarungen bieten detaillierte Vorgaben für den strafrechtlichen Rechtsschutz. Die Autoren der Beiträge erörtern, welche Hindernisse für einen einheitlichen Schutzstandard überwunden werden müssen. Die enge Verzahnung von Urheber-, Marken- und Patentstrafrecht mit der zivilrechtlichen Durchsetzung wird durch die Kooperation zwischen Geschädigtenvertretung und Strafverfolgungsbehörden verstärkt. Es werden die Auswirkungen der Nebenklageberechtigung, der Hinzuziehung im Ermittlungsverfahren und der „privaten Rechtshilfe“ auf das strafprozessuale Verfahren betrachtet. Aus rechtsstaatlicher Sicht gibt es Bedenken hinsichtlich der Funktionalisierung des Strafverfahrens zu zivilrechtlichen Zwecken. Zudem wirft der Blankettcharakter der Strafnormen Fragen zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe auf. Die Notwendigkeit, eigenständige Maßstäbe im Patent- und Urheberstrafrecht zu entwickeln, wird eingehend untersucht. Schließlich ist eine Abstimmung mit verwandten Teilgebieten des Strafrechts erforderlich, etwa im Hinblick auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor unbefugten Bildaufnahmen.
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Geistiges Eigentum und Strafrecht, Nikolaus Bosch
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- Rok vydania
- 2011
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