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Die Dissertation befasst sich mit den Schwierigkeiten der Beweis- und Informationsbeschaffung, mit denen Schutzrechtsinhaber in Deutschland häufig in Verletzungsverfahren konfrontiert sind. Sie behandelt die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Richtlinie 2004/48/EG) sowie den Umsetzungsbedarf in Deutschland. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beurteilung der Umsetzung durch das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“. Hierbei werden der Vorlegungs- und Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB, die BGH-Entscheidungen „Druckbalken“ und „Faxkarte“ sowie die Düsseldorfer Praxis umfassend analysiert. Zudem werden die spezialgesetzlich normierten Vorlegungs- und Besichtigungsansprüche behandelt. Die Verfasserin untersucht auch die Auskunftsansprüche im Immaterialgüterrechtsprozess, insbesondere gegen Internet-Service-Provider. Eine konsequentere Anwendung der „sekundären Darlegungslast“ wird als Möglichkeit betrachtet, um Schutzrechtsinhabern bei der Darlegungsnot zu helfen. Insgesamt bietet die Arbeit einen umfassenden Überblick über die geltende Rechtslage in Deutschland und deren Entstehungsgeschichte, während auch die Unzulänglichkeiten der Umsetzung und die Versäumnisse des Gesetzgebers thematisiert werden.
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Tatsachen- und Informationsbeschaffung im Immaterialgüterrechtsprozess, Catharina Götz
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