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In Fällen mehrdeutiger Bezeichnung des Bedachten kann die Ermittlung des Erblasserwillens schwierig sein. Wer erbt, wenn der Erblasser „den Staat“ bedacht hat, oder wenn er den „Tierschutzverein in C“ als Erben eingesetzt hat, obwohl es in C zwei Tierschutzvereine gibt? Die Regel des § 2073 BGB, auch als „salomonische Lösung“ bekannt, besagt: „Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht.“ Der Autor untersucht, wie solche Fälle gelöst werden können und analysiert den Anwendungsbereich sowie die Voraussetzungen des § 2073 BGB. Es wird erörtert, ob diese Regel eine Auffangnorm ist, die Richtern bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten hilft, oder ob sie nur unter bestimmten Bedingungen gilt. Zudem wird geklärt, ob sich § 2073 BGB in das System des BGB einfügt und ob es das Willensdogma im Erbrecht des BGB durchbricht. Ziel der Studie ist die Schaffung von Rechtssicherheit, wozu Abgrenzungskriterien für die Auslegung und den Anwendungsbereich des § 2073 BGB entwickelt werden. Das Werk richtet sich an praktische Rechtsanwender und historisch interessierte Rechtsdogmatiker und berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis 2011.
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Die mehrdeutige Bezeichnung des Bedachten, Michael Schauer
- Jazyk
- Rok vydania
- 2013
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