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Die Anerkennung hochschulischer Lernergebnisse ist seit 2007 durch die Ratifizierung der Lissabon-Konvention geregelt. Hochschulen sind verpflichtet, anderweitig erworbene Studienmodule anzuerkennen, solange kein wesentlicher Unterschied zu den eigenen Lernergebnissen besteht. Die Beweislast für einen solchen Unterschied liegt bei der Hochschule. Auch die Anrechnung außerhochschulischer Lernergebnisse ist klar geregelt, wobei der Äquivalenzgrundsatz und eine Anrechnungsgrenze von 50% gelten. Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrats sind maßgeblich. Die Akkreditierungsagentur FIBAA betont, dass Hochschulen die Möglichkeit zur Anrechnung bieten müssen und Verfahren sowie Kriterien in der Prüfungsordnung festlegen sollen. Dies ermöglicht es Bewerbern und Studierenden, auch informell und non-formal erworbene Kompetenzen zur Anrechnung zu beantragen. Die Legislative hat auf den Bedarf an optimierten Lifelong-Learning-Strukturen im akademischen Bereich reagiert. Das Buch fokussiert sich auf die Entwicklung von Standards für die transparente und nachvollziehbare Umsetzung von Anrechnungs- und Anerkennungsanalysen sowie auf die Gestaltung von Bewerbungs-, Bewertungs- und Verwaltungsprozessen.
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Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen, Mario Seger
- Jazyk
- Rok vydania
- 2014
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