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Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte

Viac o knihe

Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte sowie deren erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Grundlagen. In der kantischen Rechts- und Staatsphilosophie spielt die Zweiweltenlehre eine zentrale Rolle, die die Existenz einer objektiven Welt der Dinge an sich postuliert. Diese Lehre ermöglicht es dem Menschen, ein verbindliches Recht aus reiner Vernunft zu erkennen, unabhängig von der empirischen Wirklichkeit und dem positiven Recht. Im Gegensatz dazu verwirft Fichte mit seinem materialen Idealismus die Zweiweltenlehre Kants. Bei Fichte geht die gesamte Welt aus dem Ich hervor, wodurch die empirische Wirklichkeit, einschließlich des positiven Rechts, nicht mehr kontingent, sondern normativ notwendig wird. Fichte verlagert die Kantische Welt der Dinge an sich in die empirische Realität und schafft so die Voraussetzung für eine Theorie des positiven Rechts. Die Erkenntnis eines unabhängigen Vernunftrechts wird delegitimiert; verbindliches Recht kann nur im Positiven entstehen, also im Staat. Der Staat wird zum Rechtserzeuger, während der Rechtsinhalt nicht mehr vom Individuum, sondern von den Bedürfnissen des Kollektivs bestimmt wird.

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Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte, Jens Eisfeld

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Rok vydania
2015
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