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Seit dem 1. Mai 2014 sind Solaranlagen auf Dächern nicht mehr baubewilligungspflichtig, sondern unterliegen nur noch einer Meldepflicht. Unklar ist, ob und inwiefern dies auch für Solaranlagen auf Denkmälern gelten kann. Der vorliegende Band nimmt diese Frage zum Anlass für eine Untersuchung, wann und wie baurechtliche mit denkmalpflegerischen Entscheiden nach Art. 25a RPG zu koordinieren sind. Besonderes Augenmerk wird dabei erstens der reichhaltigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung und zweitens der Umsetzung im Kanton Zürich geschenkt.
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Koordinationspflichtige Bauvorhaben bei Schutzobjekten, Andreas Abegg
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- Rok vydania
- 2017
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