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Die Entwicklung der betreuungsrechtlichen Institutionen

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Ebru Yildirim analysiert das Betreuungswesen im Kontext des Subsidiaritätsprinzips, welches die soziale Daseinsvorsorge des Staates gegenüber betroffenen Personen beschreibt. Die Betreuung umfasst rechtliche und sozialarbeiterische Aspekte. Die Autorin skizziert die Entwicklung der betreuungsrechtlichen Institutionen vom römischen Recht bis zu den ersten kodifizierten Regelungen im 18. und 19. Jahrhundert sowie dem Bürgerlichen Recht von 1900, und beleuchtet die heutigen Regelungen. Dabei wird stets die Frage nach subsidiären gesellschaftlichen Regelungsmöglichkeiten thematisiert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der aktuellen Institutionen: dem Betreuungsgericht und der Betreuungsbehörde auf staatlicher Seite sowie dem Betreuungsverein, den (ehrenamtlichen und beruflichen) Betreuern und der Vorsorgevollmacht auf gesellschaftlicher Seite. Diese Institutionen sollen den Schutz der Selbstbestimmung im Rahmen der rechtlichen Betreuung gewährleisten. Zudem wird analysiert, ob der Gesetzgeber den Betreuungsverein als Eingangsinstanz gestalten sollte, basierend auf dem Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde und den durchgeführten Modellprojekten. Auch die Finanzierung des Betreuungswesens und die statistische Entwicklung werden in diesem Zusammenhang betrachtet.

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Die Entwicklung der betreuungsrechtlichen Institutionen, Ebru Yildirim

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2019
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