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Leistungsgewährung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in den neuen Bundesländern

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Bei der Vereinigung der beiden deutschen Staaten im Oktober 1990 war es nicht möglich, alle rechtlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland automatisch auf die neuen Bundesländer überzuleiten. Für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung galten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – bis zum 31. Dezember 1991 die Regelungen über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie die Rentenverordnung der DDR weiter. Das Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Rentenüberleitungsgesetz – RÜG) sowie das Gesetz zur Änderung des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG – ÄndG) regelt nunmehr die Anwendung der Reichsversicherungsordnung auf die vor dem 1. Januar 1992 entstandenen Versicherungsfälle. Bei der Leistungsgewährung aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten werden daher früher gültige Vorschriften der DDR noch längere Zeit Grundlage des Verwaltungshandelns der Unfallversicherungsträger und der Sozialgerichte sein. Die vorliegende Neuerscheinung enthält umfassende und praxisorientierte Erläuterungen zur Sozialversicherung in der DDR. So werden der Kreis der versicherten Personen erläutert und die Bestimmungen über die Leistungsgewährung dargestellt. Der umfangreiche Anhang eines Quellenbuches enthält die erforderlichen Auszüge aus den gesetzlichen Regelungen, die hier erstmals in ihrer Gesamtheit zur Verfügung gestellt werden.

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Leistungsgewährung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in den neuen Bundesländern, Bernd Petri

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Rok vydania
1993
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