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Die steuerliche Abgrenzung zwischen typischen und atypischen stillen Gesellschaften

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Die stille Gesellschaft ist eine der ältesten Formen kaufmännischer Betätigung, unterteilt im Steuerrecht in atypische (mitunternehmerschaftsgebundene) und typische (mitunternehmerfreie) stille Gesellschaften. Die Annahme einer Mitunternehmerschaft beruht auf den Grundmerkmalen Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko, jedoch fehlen klare Qualifikations- und Abgrenzungsmethoden sowie einheitliche Kriterien für deren Mindestausprägungen. Der Verfasser analysiert die über 50-jährige höchstrichterliche Finanzrechtsprechung zum Mitunternehmerbegriff und bietet ein umfassendes Nachschlagewerk zu den Kombinationen der Grundmerkmale und deren Kriterien. Zudem werden die Unterschiede zwischen der Auslegung des Mitunternehmerbegriffs in Urteilen zur stillen Gesellschaft und anderen Gesellschaftsformen herausgearbeitet. Basierend auf den ermittelten Unklarheiten entwickelt der Verfasser ein konsistentes System der Qualifikationen des Mitunternehmers sowohl de lege lata als auch de lege ferenda. Die synthetische Qualifikationsmethode wird als sachgerechte Abgrenzung des Mitunternehmerbegriffs empfohlen, da sie beide Grundmerkmale in einer Mindestausprägung erfordert. Eine teilweise Kompensation eines schwach ausgeprägten Grundmerkmals durch ein stark ausgeprägtes ist möglich, jedoch sind klare Klassifizierungen der Untergrenzen für gleichstark ausgeprägte Grundmerkmale notwendig. Diese Untergrenzen werden in der Arbeit herausgea

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Die steuerliche Abgrenzung zwischen typischen und atypischen stillen Gesellschaften, Jürgen Troost

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Rok vydania
1997
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