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Die Untersuchung behandelt die Entwicklung der Rechtsgrundlagen des Eisenbahnbaus in Preußen und deren Auswirkungen auf die Gründung sowie die Bauvorhaben mehrerer bedeutender Eisenbahngesellschaften. Im ersten Teil wird die Gründung der Gesellschaften thematisiert, während der zweite Teil den Grunderwerb behandelt. Der Fokus liegt auf den Anfangsjahren des Eisenbahnbaus bis etwa 1860, als die ersten Eisenbahnen überwiegend von privaten Aktiengesellschaften errichtet wurden. Da in den Gebieten mit dem Allgemeinen Landrecht zunächst kein Aktiengesetz existierte, betraf die Gründung der Gesellschaften vor allem Fragen des Aktienrechts. Der preußische Staat musste entscheiden, inwieweit der Eisenbahnbau Privatunternehmern überlassen werden sollte, wobei der Bau von Staatsbahnen und die Förderung des privaten Eisenbahnbaus durch fehlende Haushaltsmittel behindert wurden. Diese Thematik war eng mit verfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere des Budgetrechts, verknüpft und Teil der politischen Diskussion jener Zeit. Im Hinblick auf den Grunderwerb steht das den Gesellschaften eingeräumte Enteignungsrecht im Mittelpunkt. Der Bau von Eisenbahnen führte zu einem erheblichen Landbedarf, der nicht allein durch freiwillige Verträge mit Grundeigentümern gedeckt werden konnte, wodurch der Eisenbahnbau eine bedeutende Rolle im Entstehungsprozess des Enteignungsrechts spielte.
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Der Bau der ersten Eisenbahnen in Preußen, Klaus Bracht
- Jazyk
- Rok vydania
- 1998
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