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Das Problem der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeiten in der Insolvenz tritt auf, wenn von einer Insolvenzmasse Umweltgefahren ausgehen, etwa durch Altlasten. Diese Situation wirft zahlreiche Fragen auf: Ist der Erlass einer Ordnungsverfügung zur Gefahrenbeseitigung nach Verfahrenseröffnung zulässig? An wen sollte diese gerichtet werden, und kann sie zwangsweise durchgesetzt werden? Muss der Insolvenzverwalter Ordnungsverfügungen befolgen, und kann er die Masse durch Freigabe umweltgefährdender Gegenstände vor den Kosten der Gefahrenbeseitigung schützen? Zur Klärung dieser und weiterer Fragen, die an der Schnittstelle von öffentlichem und privatem Recht liegen, wird die komplexe und umstrittene Rechtsprechung sowie Literatur ausgewertet. Darauf basierend wird ein praktikabler und rechtlich fundierter Lösungsvorschlag entwickelt. Es wird aufgezeigt, dass die Behörde in der Regel nicht den Beschränkungen der Insolvenzordnung unterliegt. Sie kann den Insolvenzverwalter durch eine Verfügung zur Gefahrenbeseitigung anhalten und gegebenenfalls eine Ersatzvornahme zu Lasten der Masse durchführen. Diese Maßnahmen können vom Insolvenzverwalter auch durch Freigabe nicht verhindert werden.
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Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit in der Insolvenz, Stefan Blum
- Jazyk
- Rok vydania
- 2001
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