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Werbung als Meinung

Eine Studie zum Schutz von Werbung im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Gemeinschaftsrecht und im amerikanischen Verfassungsrecht

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Im politischen Diskurs - bei der ideellen Sprache - besteht ein Recht auf Phantasie, Irrtum und Brüskierung der Rezipienten ("Soldaten sind Mörder"). In der Werbung - bei der kommerziellen Sprache - besteht eine Pflicht zur Wahrheit, zur Substantiierung und zur Achtung der Rechte der Rezipienten (unter anderem 1,3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Das Bundesverfassungsgericht scheint in seiner Benetton-Entscheidung anzunehmen, dass beide Sprachformen in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind. So stellt sich die Aufgabe der Untersuchung und gegebenenfalls Auflösung von (Wertungs-)Widersprüchen. Für die Beantwortung der Frage, ob und wie Werbung als "Meinung" in Art. 5 GG geschützt werden soll, werden das Gemeinschaftsrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und das amerikanische Verfassungsrecht - als "Trendsetter" eines extensiven verfassungsrechtlichen Schutzes der Werbung - herangezogen.

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Werbung als Meinung, Viola Schmid, V.Schmid

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2025
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Titul
Werbung als Meinung
Podtitul
Eine Studie zum Schutz von Werbung im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Gemeinschaftsrecht und im amerikanischen Verfassungsrecht
Jazyk
nemecky
Rok vydania
2025
Väzba
pevná
Počet strán
720
ISBN13
9783540412991
Série
Anotácia
Im politischen Diskurs - bei der ideellen Sprache - besteht ein Recht auf Phantasie, Irrtum und Brüskierung der Rezipienten ("Soldaten sind Mörder"). In der Werbung - bei der kommerziellen Sprache - besteht eine Pflicht zur Wahrheit, zur Substantiierung und zur Achtung der Rechte der Rezipienten (unter anderem 1,3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Das Bundesverfassungsgericht scheint in seiner Benetton-Entscheidung anzunehmen, dass beide Sprachformen in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind. So stellt sich die Aufgabe der Untersuchung und gegebenenfalls Auflösung von (Wertungs-)Widersprüchen. Für die Beantwortung der Frage, ob und wie Werbung als "Meinung" in Art. 5 GG geschützt werden soll, werden das Gemeinschaftsrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und das amerikanische Verfassungsrecht - als "Trendsetter" eines extensiven verfassungsrechtlichen Schutzes der Werbung - herangezogen.