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Johannes Stapf

    Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts
    • Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts

      Determinanten für die Verfolgung politischer Ziele bei Unternehmens- und Grundstückstransaktionen

      Zur Vorbeugung negativer Effekte von Privatisierungen werden oftmals Pflichten bezüglich des künftigen Umgangs mit einem Privatisierungsobjekt, etwa in sozialer oder ökologischer Hinsicht, auferlegt. Die dadurch verminderte Attraktivität des Privatisierungsobjekts kann jedoch den Privatisierungserlös schmälern und somit den Privatisierungsempfänger begünstigen. Die Arbeit untersucht, welchen beihilfenrechtlichen Anforderungen derartige Sekundärzwecke bei Privatisierungen unterliegen. Unter anderem wird analysiert, inwieweit sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ausgestaltet oder durch Einpreisung berücksichtigt werden können. Ansätze für eine Weiterentwicklung der beihilfenrechtlichen Praxis werden aufgezeigt.

      Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts