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Christian Piovano

    Quick Guide: Produktbeobachtung in der Digitalisierung
    Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrecht
    Konvergenz der Innovationspolitik in der OECD
    Das neue europäische Produkthaftungsrecht
    • Das neue europäische Produkthaftungsrecht

      EU-Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL)

      • 155 stránok
      • 6 hodin čítania

      Die Neufassung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie erweitert die verschuldensunabhängige Haftung auf digitale Produkte und ist Teil eines umfassenden Regulierungsprogramms der EU für das digitale Zeitalter. Sie bringt strengere Anforderungen in sachlicher, persönlicher und finanzieller Hinsicht mit sich. Der deutsche Gesetzgeber ist gefordert, diese Richtlinie bis 2026 umzusetzen.

      Das neue europäische Produkthaftungsrecht
    • Konvergenz der Innovationspolitik in der OECD

      Eine makro-quantitative Betrachtung der Anpassung von nationalen Innovationsfähigkeiten

      • 64 stránok
      • 3 hodiny čítania

      Die Arbeit untersucht, wie Nationalstaaten ihre Innovationsfähigkeit im Kontext der Globalisierung steigern können, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Sie analysiert verschiedene Strömungen der Innovationsforschung und beleuchtet die Merkmale nationaler Innovationssysteme. Durch quantitative Methoden wird die Angleichung von Innovationspolitiken getestet und die Gründe für diese Konvergenz erforscht. Wesentliche Mechanismen wie internationale Harmonisierung, regulativer Wettbewerb und kulturelle Ähnlichkeit stehen im Fokus, wodurch die Forschungslücke in der Innovations- und Konvergenzforschung weiter geschlossen wird.

      Konvergenz der Innovationspolitik in der OECD
    • Die Identifikation des Herstellers im europäischen Produktsicherheitsrecht ist für Unternehmen und Marktüberwachungsbehörden von großer Bedeutung. Unsicherheiten können zu unzureichenden Verpflichtungen und rechtlichen Konsequenzen führen. Das Buch bietet Kriterien und Beispiele zur sicheren Identifikation des Herstellers nach § 2 Nr. 14 ProdSG.

      Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrecht