Neuvermessung des Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs 3 GG
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Artikel 7 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes bietet Raum für die organisatorische und konzeptionelle Gestaltung und Weiterentwicklung des Religionsunterrichts an Schulen. Denomination-orientierter Religionsunterricht umfasst das Grundrecht auf negative sowie positive Religionsfreiheit. Er eröffnet auch eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Teilhabe für kleinere Religionsgemeinschaften sowie für nicht-religiöse Gruppen. Ausgehend von der grundlegenden verfassungsrechtlichen Norm entwickelt der Band Perspektiven für einen nachhaltigen Religionsunterricht im Licht verschiedener religiöser und säkularer Gemeinschaften und untersucht Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Religionsunterricht und seinen Ersatzfächern wie Ethik, Philosophie oder Werte und Normen.
