Die Weltgeschichte - das Weltgericht?
- 473 stránok
- 17 hodin čítania






Politik stellt eines der ältesten Themen der Philosophie dar. Die Sophisten und Platon haben es gewissermaßen erfunden, während der schulmäßige Aristotelismus die Politik bis an die Schwelle der Kantischen Denkrevolution begleitet hat. Allerdings war inzwischen mit der Konstruktion des neuzeitlichen Staates ein durchaus anderes Verständnis des Politischen aufgetreten, das unsere Auffassung heute bestimmt. Seit der Emanzipation der »Politischen Wissenschaft« als Spezialdisziplin im 20. Jahrhundert ist der Zusammenhang mit der Philosophie weitgehend zerbrochen. Das hat beiden Seiten nicht gutgetan, wie man inzwischen sieht. Deshalb wird in diesem Buch die Tradition des politischen Denkens von den Anfängen vergegenwärtigt. Fluchtpunkt bleibt aber die Gegenwart mit ihren systematischen Problemen, und also ergibt sich unter der Hand eine Auseinandersetzung mit der Politologie.
Das europäische Denken hat sich in seiner langen Entwicklung immer wieder auf die Alten bezogen. Äußerlich ist so der Eindruck einer kohärenten Fortsetzung von den Ursprüngen her entstanden. Sieht man aber genauer zu - und das ist nur bei der Konzentration auf bestimmte Einzelthemen möglich -, dann muß in die Augen springen, wie weit wir uns von den ehemaligen Evidenzen wegbewegt haben. Die durchgängige Traditionsbildung verdeckt oft die eigentümliche Widerspenstigkeit der Gegenstände.
German
Vier Kapitel aus dem Naturrecht
Unter dem Gesichtspunkt der Frage »Welche Rationalität bekommt der Gesellschaft?« werden vier Kapitel aus der langen Geschichte des Naturrechts aufgeblättert. Beginnend mit den für die europäische Tradition bestimmenden Ansätzen von Platon und Aristoteles über die neuzeitliche Vertragstheorie bis zu dem Vorschlag Hegels. Bubners historische Lektüre forscht den höchst unterschiedlichen Rationalitätskonzepten nach, die sich jeweils auf »Natur« berufen. Dabei tritt das Ordnungsproblem zutage, wie diejenigen Lebenszusammenhänge letztlich zu regeln sind, welche die menschliche Praxis für ihren konkreten Vollzug voraussetzen muß.
Erste Heidelberger religionsphilosophische Disputation