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Hans Herbert Gather

    Der gewerbliche Mietvertrag - Mischmietverhältnisse
    Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen
    Schönheitsreparaturen und Instandsetzung bei Wohn- und Gewerberaum
    Das gewerbliche Mietrecht
    • Das bei der Vermietung von Gewerbe- und Geschäftsraummiete geltende Mietrecht unterscheidet sich wesentlich von dem, das für die Überlassung von Wohnraum gilt. Beim Abschluss von gewerblichen Mietverträgen besteht unter mietrechtlichen Gesichtspunkten weitgehend Vertragsfreiheit. Beschränkungen ergeben sich für Formularverträge jedoch aus den Regelungen des Rechts für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Abgesehen von den rechtlichen Unterschieden im Vergleich zu Wohnraum stellen sich für Gewerberaum spezielle Fragen, die u. a. aus den verschiedenartigen Nutzungen folgen. Hierzu gehören z. B. Konkurrenzschutz und die Betriebspflicht des Mieters, Bezugsbindungen, Zulässigkeit der Nutzung von Außenflächen, Nutzungsänderungen und Wechsel der Gesellschaft. Die Broschüre behandelt auf der Grundlage der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur eingehend die Vielzahl von Fragen und Problemen, die sich beim Abschluss und der Durchführung von Gewerberaummietverträgen stellen.

      Das gewerbliche Mietrecht
    • Die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter und ihre Durchführung gehören zu den streitanfälligsten mietrechtlichen Gebieten, zu denen der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit in einschneidendem Maße Stellung genommen hat. Vereinbarungen, die lange Zeit rechtlich möglich waren, sind jetzt ohne einen Vertrauensschutz für Altverträge als unwirksam beurteilt worden. Ziel dieser Broschüre ist es, in erster Linie auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die aktuelle Rechtslage der Schönheitsreparaturen bei Wohn- und Gewerberaum darzustellen. Darüber hinaus werden u. a. die angrenzenden Gebiete der Erhaltungspflicht des Vermieters, des Gewährleistungsrechts, der Ansprüche wegen Beschädigung der Mietsache sowie die Fragen der Rückgabepflicht bei Vertragsende einbezogen.

      Schönheitsreparaturen und Instandsetzung bei Wohn- und Gewerberaum