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Die Bestechung ausländischer Amtsträger ist in Deutschland seit der Einführung des EUBestG und des IntBestG 1998 strafbar. Diese Gesetze setzen die Antikorruptionsübereinkommen der EU und der OECD in nationales Recht um. Reformbedarf entstand durch die Unterzeichnung der Antikorruptionsübereinkommen des Europarates und der UN in den Jahren 1999 und 2003. Die Umsetzung dieser völkerrechtlichen Übereinkommen in deutsches Recht erfolgte mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz 2015, das am 26.11.2015 in Kraft trat. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bestimmung der geschützten Rechtsgüter der §§ 331 ff. StGB n. F. sowie der Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Europäischen Amtsträgers gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB und des internationalen Bediensteten nach § 335a Abs. 1 StGB. Der Autor hinterfragt kritisch die Vereinbarkeit der Neuregelungen zur Auslandsbestechung mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie dem Bestimmtheitsgebot und dem Vorbehalt des formellen Parlamentsgesetzes. Zudem wird geprüft, ob die neuen Vorschriften die Verpflichtungen Deutschlands aus den ratifizierten völkerrechtlichen Übereinkommen erfüllen. Abschließend wird die praktische Anwendbarkeit der §§ 331 ff. StGB n. F. bewertet und untersucht, ob sie im Einklang mit dem völkerrechtlichen Nichteinmischungsgrundsatz stehen.
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Die Strafbarkeit der Bestechung ausländischer Amtsträger nach der Neufassung der §§ 331 ff. StGB durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz 2015, Werner Haak
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- Rok vydania
- 2016
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