Völkerrechtsverbrecher verfolgen
ein abgestuftes Mehrebenenmodell systemischer Tatherrschaft
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ein abgestuftes Mehrebenenmodell systemischer Tatherrschaft
Die völkerstrafrechtliche Antwort auf Humanitätsverbrechen wird heute mit Hilfe von Theorien diskutiert, die an Delikten im sozialen Nahbereich entwickelt worden sind. Straftaten diesen Zuschnitts werden im kollektiven Aktionszusammenhang verübt und unterscheiden sich damit von herkömmlichen Individualdelikten. Dessen Konzepte sind am andersartigen rechtstatsächlichen Material zu hinterfragen. Der Untersuchung geht es einerseits um Reichweite und Grenzen tradierter Individualverantwortung bei Völkermord, die sich im durch die Begriffe Täterschaft, Teilnahme, Unterlassungshaftung und »conspiracy« skizzierbaren Spannungsfeld bewegt. Andererseits sind die Möglichkeiten eines kollektiven Völkerstrafrechts zu prüfen, das den traditionellen Ansatz um eine originäre völkerstrafrechtliche Organisationshaftung ergänzt. Damit wird der allumfassende Deutungsanspruch des individualstrafrechtlichen Paradigmas auf den Prüfstand gestellt. Die Untersuchung richtet sich an Wissenschaftler und Praktiker auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts.
Die vorliegende Untersuchung versteht sich als Diskussionsbeitrag zur Problematik des Einflusses von Beweisschwierigkeiten auf die Strafrechtsdogmatik. Dogmatik ist in dieser Perspektive nicht länger blosse Wertungswissenschaft, sondern immer auch Reaktion auf Beweisprobleme der Praxis. Diese Konzeption einer Beweisfunktion des materiellen Strafrechts wird an einigen strafrechtlichen Kategorien aus dem Bereich der Vorsatzdogmatik (Eventualvorsatz, Verbotsirrtum, Erfolgsqualifikation, objektive Strafbarkeitsbedingung, «Geschäftsherrenhaftung») exemplifiziert.
Ein Lehr- und Lernbuch zum Allgemeinen Teil I des Strafgesetzbuches
Die 3. völlig neu bearbeitete Auflage der früheren «Betriebsanleitung» zum Allgemeinen Teil I des StGB erscheint neu unter dem Titel «StGB AT Kompakt». In einem Frage-Antwort-Konzept werden die Formate Lehr- und Lernbuch vereint; die Wissensvermittlung erfolgt durch klare Fragen und präzise Antworten. Dabei werden die Studierenden zur Arbeit mit dem Gesetzestext angeleitet, was sie gerade zu Beginn des Studiums vielfach vernachlässigen. Das StGB ist und bleibt jedoch Ausgangspunkt jeden Nachdenkens über das geltende Strafrecht. Erst über die Auslegung einzelner Elemente seiner Vorschriften lassen sich die ebenso abstrakten wie differenzierten Grundlagen der Straftatkonzeption verstehen. «StGB AT Kompakt» behandelt die allgemeine Verbrechenslehre auf der Basis von Gesetzesauszügen, veranschaulicht sie durch Grafiken und demonstriert die Gesetzesanwendung anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung. Das Frage-Antwort-Konzept ermöglicht eine kontinuierliche Überprüfung des eigenen Lernerfolgs.
Die 2., aktualisierte Auflage der Betriebsanleitung zum Allgemeinen Teil I des Strafgesetzbuches versteht sich als neue Form von Lehrmittel. Sie will Studierende zur Arbeit mit dem Gesetzestext anleiten, den sie ob all der Grundlagenprobleme gerade zu Beginn ihres Studiums im Strafrecht vielfach vernachlässigen. Das StGB ist jedoch Grundlage und Ausgangspunkt jeden Nachdenkens über das geltende Recht. Seine Vorschriften enthalten, so knapp sie mitunter auch sein mögen, wichtige Informationen, mit deren Aneignung sich der ebenso abstrakte wie differenzierte Stoff der Straftatkonzeption besser meistern lässt. Das Kurzlehrbuch behandelt die wichtigsten theoretischen Lehren des Aufbaus der allgemeinen Verbrechenslehre, veranschaulicht sie mit Gesetzesauszügen und demonstriert die Gesetzesanwendung anhand zahlreicher Praxisbeispiele. Ein Glossar am Ende rundet das Lehrmittel ab.
Nationale Strafverfolgung von staatlichen Systemverbrechen mit Hilfe der Radbruchschen Formel
Im 20. Jahrhundert sah sich Deutschland zweimal mit der Herausforderung konfrontiert, staatlich verübte Verbrechen nach den zum Tatzeitpunkt geltenden nationalen Strafrechtsvorschriften zu ahnden. In den NS-Gewaltverbrecherprozessen brachten die Täter den Einwand vor, dass das, was gestern rechtens war, heute nicht unrechtmäßig sein könne. Dies stellte eine grundlegende Frage an der Schnittstelle von Recht und Moral dar, die eng mit dem Verbot rückwirkender Bestrafung verknüpft ist. Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch versuchte 1946, diese Frage zu beantworten, wobei er die Verbindung von Verleugnungs- und Unerträglichkeitsthese in den Mittelpunkt stellte. Hans Vest analysiert daraufhin die Grenzen des Rechtsbegriffs und definiert, unter welchen Bedingungen Unrechtserlasse nicht die Rechtsnatur erlangen können. Erlassene Normen, die durch Kriterien wie Nichtöffentlichkeit und Verschleierung der wahren Regelungsmaterie charakterisiert sind, können als Nicht-Recht eingestuft werden. Zudem entwickelt der Autor völkerrechtliche Voraussetzungen, um unerträglich ungerechte Gesetze ihrer Rechtsgeltung zu entziehen. Die Untersuchung integriert dogmatische, rechtstheoretische und rechtsphilosophische Argumente und zeigt, dass die reformulierte Radbruchsche Formel deutlich leistungsstärker ist, als häufig angenommen wird.