Im Weimarer Reichstag spiegelten sich alle Probleme der jungen Republik wider. Er stand im Zentrum heftiger gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen. Das Erbe der Kaiserzeit und die Krisen der Republik forderten die Reichstagsabgeordneten und belasteten die Parlamentsarbeit schwer. Philipp Austermann erzählt die Geschichte der Weimarer Republik zum ersten Mal vor allem aus der Sicht ihres Parlaments und seiner Abgeordneten. Er beschreibt, wie häufig die demokratischen Parteien kompromissunfähig waren, wie sehr die Todfeinde der Demokratie von rechts und links den Reichstag als Agitationsbühne nutzten, um die parlamentarische Republik zu zerstören, wie gezielt Reichspräsident Hindenburg ab 1930 den Reichstag an den Rand drängte und wie der mit jeder Wahl in den 1930er Jahren steigende Stimmenanteil der Radikalen das Parlament lähmte und aushöhlte. Das Buch appelliert angesichts stärker werdender Populisten zugleich an die demokratische Wachsamkeit
Zum WerkDer Bundestag hat am 25. März 2021 einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/22179) in der vom Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (BT-Drs. 19/27922) beschlossen, der am 1.1.2022 in Kraft treten wird. Das im Hinblick auf die Auslösung einer Eintragungspflicht und damit einhergehender Offenlegungspflichten sehr weit gefasste Verständnis von Interessenvertretung wird in der Praxis für große Rechtsunsicherheit sorgen. Bei Verbänden aller Art sowie auch Unternehmen und sogar Einzelpersonen, die im Bereich Lobbyismus als Berater arbeiten, wird dies einen dementsprechend großen Beratungsbedarf auslösen und auch Kanzleien und Unternehmensberatungen beschäftigen. Ebenso werden die hiermit einhergehenden Fragen auch die Mandatsträger sowie die Bundesministerien beschäftigen.Vorteile auf einen Blick höchste Aktualität der Kommentierung von ausgewiesenen Experten detaillierte und dennoch kompakte Kommentierung anhand des Gesetzestextes ZielgruppeFür Interessenvertretende, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, Büros von Bundestagsabgeordneten sowie die Bundesministerien.
Das am 23. März 1933 vom Reichstag beschlossene Ermächtigungsgesetz zog einen Schlussstrich unter die Weimarer Verfassung. Von den Nationalsozialisten selbst wurde es als wichtige Legitimationsgrundlage ihrer Herrschaft verstanden. Die Demokratie in Deutschland fand mit dem Gesetzesbeschluss ihr vorläufiges Ende. Der Staatsrechtler Philipp Austermann, der die Geschichte und die Rechtsgrundlagen des deutschen Parlamentarismus seit Jahren erforscht, erklärt anlässlich des 90. Jahrestages des Gesetzes, warum und wie es zustande kam, ob es überhaupt legal war, welche verfassungsrechtlichen und politischen Folgen es hatte und welche Schlüsse nach 1945 daraus für das Grundgesetz gezogen wurden.
Das Abgeordnetenrecht ist Gegenstand politischer und rechtlicher Kontroversen: Die juristischen Auseinandersetzungen um Freiheit und Grenzen des Mandats, die Höhe der Diäten, die Offenlegung von Nebenverdiensten und Fragen der Immunität sind nicht nur grundsätzlicher Art, sondern oft auch von großer medialer Aufmerksamkeit begleitet. Der NomosKommentar zum Abgeordnetenrecht beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Dank seiner Konzeption bietet er eine Fülle von Informationen nicht nur zum Bundes-, sondern auch zum Recht der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie der Landtagsabgeordneten: Jede Kommentierung des Abgeordnetenrechts erörtert die vergleichbaren Regelungen auf Länder- und europäischer (EuAbgG/EuAbgSt) Ebene, verknüpft das Für und Wider und gelangt so zu einer argumentationsgeführten einheitlichen Durchdringung. Zudem werden Querbezüge zu ähnlichen Vorschriften, etwa im Bundesministergesetz, aufgezeigt. Die Neuauflage Die 2. Auflage greift alle Rechtsänderungen auf, darunter die Möglichkeit, Abgeordnete auch für Störungen außerhalb des Plenarsaales mit Ordnungsgeldern zu belegen (§ 44e AbgG), das Verbot bestimmter Nebentätigkeiten (z. B. Lobbytätigkeit, Vorträge mit Mandatsbezug, § 44a AbgG n. F.) die Aufnahme der Verhaltensregeln (bisher Anlage 1 zur GO-BT) in das AbgG die Verschärfung der Anzeigepflichten der Abgeordneten (§ 45 AbgG n. F.) die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent (§ 47 AbgG n. F.). Einen besonderen Schwerpunkt legt der NK-Abgeordnetenrecht auf eine präzise verfassungsrechtliche Argumentationstiefe, die es erlaubt, auch medial skandalisierte Vorgänge juristisch eindeutig zu verorten. Auch die 2. Auflage ist damit ein Ausweis der „Best Practice“ parlamentarischer Demokratie. Die Autoren Prof. Dr. Philipp Austermann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl | Dr. Sebastian Berger, Senatsrat beim Senator für Inneres, Bremen | Prof. Dr. Hans-Jörg Dietsche, Ministerialrat im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Berlin | Dr. Simon Gelze, Richter, Berlin | Dr. Thomas Kopp, Ministerialrat Deutscher Bundestag, Berlin | Prof. Dr. Sabine Leppek, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl | Dr. Lars Leupolt, LL. M., Parlamentarischer Berater CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag | Dr. Christoph Lontzek, Senatsrat in der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin | Dr. Frank Raue, Regierungsdirektor Deutscher Bundestag, Berlin | Frank Rehbein, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Halle | Dr. Felix Rhein, Richter am Verwaltungsgericht Berlin | Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL. M., Universität Würzburg | Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Universität Würzburg | Dr. Stefan Sinner, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel
Das Abgeordnetenrecht ist vermehrt Gegenstand politischer und rechtlicher Kontroversen: Die juristischen Auseinandersetzungen um Freiheit und Grenzen eines unabhängigen Mandats, die Höhe der Diäten, die Offenlegung von Nebenverdiensten und Fragen der Immunität sind nicht nur grundsätzlicher Art, sondern oft auch von großer medialer Aufmerksamkeit begleitet. Der neue NomosKommentar zum Abgeordnetengesetz beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Dank seiner Konzeption bietet er eine Fülle von Informationen nicht nur zum Bundes-, sondern auch zum Recht der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie der Landtagsabgeordneten: Jede Kommentierung des Abgeordnetengesetzes erörtert die vergleichbaren Regelungen auf Länder- und europäischer (EuAbgG/EuAbgSt) Ebene, verknüpft das Für und Wider und gelangt so zu einer argumentationsgeführten einheitlichen Durchdringung. Zudem werden Querbezüge zu ähnlichen Vorschriften außerhalb des Abgeordnetengesetzes, etwa im Bundesministergesetz, aufgezeigt. Einen besonderen Schwerpunkt legt der NK-Abgeordnetengesetz auf eine präzise verfassungsrechtliche Argumentationstiefe, die es erlaubt, auch medial skandalisierte Vorgänge juristisch eindeutig zu verorten. Das Recht der Fraktionen ist im Detail dargestellt. Der neue Großkommentar ist damit ein Ausweis der „Best Practice“ parlamentarischer Demokratie.
Die Anrechnungsbestimmungen im Abgeordnetenrecht des Bundes und der Länder sind wenig eingängig und nur teilweise untersucht. Dabei sind sie im Alltag der Parlamentsverwaltungen bedeutsam. Da Mandate in der Demokratie nur auf Zeit vergeben werden, ist die Abgeordnetentätigkeit in der Regel nur ein Abschnitt des Berufsweges, so dass sich verschiedene Einkommens- und Versorgungsansprüche ganz oder teilweise überschneiden können. Diese Arbeit untersucht die Anrechnungsvorschriften erstmalig vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Abgeordnetenstatus umfassend aus verfassungshistorischer, -rechtlicher, -politischer und -praktischer Perspektive. Abschließend werden Reformmöglichkeiten und -vorschläge erörtert. Die Frage nach der Vereinbarkeit von Mandat und Beruf zieht sich dabei durch die gesamte Darstellung. Ein Anliegen des Werks ist es, gängigen Vorurteilen zur Abgeordnetenbezahlung und -versorgung entgegenzuwirken.