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Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage

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Gegenstand der wissenschaftlichen Abhandlung ist zunächst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Bindungswirkung gemäß 613 Abs. 1 S. 1 ZPO, insbesondere im Hinblick auf das rechtliche Gehör der angemeldeten Verbraucher. Unter diesem Blickwinkel wird im Fortgang die Anwendbarkeit der prozessualen Institute der Klageänderung und der Widerklage im Musterfeststellungsprozess untersucht, welche nach Auffassung des Verfassers einer sehr restriktiven Anwendung im Prozess der qualifizierten Einrichtung bedürfen. Zuletzt wird die praktisch höchst brisante Frage der Haftung der qualifizierten Einrichtung für eine unzureichende Prozessführung im Musterfeststellungsprozess thematisiert, die vom Gesetzgeber nur stiefmütterlich behandelt wurde. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und mit dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet.

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Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage, Adrian E. Oehmig

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2021
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Titul
Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
Nomos
Rok vydania
2021
Väzba
mäkká
Počet strán
557
ISBN13
9783848770748
Série
Anotácia
Gegenstand der wissenschaftlichen Abhandlung ist zunächst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Bindungswirkung gemäß 613 Abs. 1 S. 1 ZPO, insbesondere im Hinblick auf das rechtliche Gehör der angemeldeten Verbraucher. Unter diesem Blickwinkel wird im Fortgang die Anwendbarkeit der prozessualen Institute der Klageänderung und der Widerklage im Musterfeststellungsprozess untersucht, welche nach Auffassung des Verfassers einer sehr restriktiven Anwendung im Prozess der qualifizierten Einrichtung bedürfen. Zuletzt wird die praktisch höchst brisante Frage der Haftung der qualifizierten Einrichtung für eine unzureichende Prozessführung im Musterfeststellungsprozess thematisiert, die vom Gesetzgeber nur stiefmütterlich behandelt wurde. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und mit dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet.