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Lange erwartet und von Grund auf überarbeitet: Der bewährte Praxiskommentar zum Angestelltengesetz, dem wohl bedeutendsten Sondergesetz des Arbeitsvertragsrechts. Bei der Kommentierung wurde auf die wichtigsten Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts Bedacht genommen, um damit das Arbeitsverhältnis der Angestellten in seiner Gesamtheit zu erfassen. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Judikatur und Literatur. Ein Expertenteam rund um Univ.-Prof. Dr. Günther Löschnigg garantiert für die entsprechende Qualität der Kommentierung
Das mit 1. Juli 1979 in Kraft getretene und seither bereits durch vier Novellen erweiterte Gleichbehandlungsgesetz normiert ein umfassendes Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierungen in privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen. Der Kommentar erleichtert AnwenderInnen und Betroffenen den Umgang mit dem Gleichbehandlungsgesetz: Erstens wird eine umfassende Kommentierung vorgenommen und zweitens werden in einem gesonderten Anhang alle maßgeblichen Gleichbehandlungsbestimmungen für private und öffentliche ArbeitgeberInnen sowie die EG Bestimmungen und sonstige internationale Abkommen dargestellt.
„Immer mehr häufen sich die Fälle, in denen Dienstgeber von Stellensuchenden die Leistung von Kautionen, Gewährung von Darlehen oder Einbringung von Geschäftseinlagen begehren; die Stellenlosen lassen sich in der Hoffnung, wieder zu Arbeit und Verdienst zu gelangen, nur zu leicht dazu verleiten, solche Geldleistungen zu erbringen …“ Dieser Text ist zwar aus den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage 1937 entnommen, doch treten die darin beschriebenen Probleme in Anbetracht der steigenden Arbeitslosenzahlen auch heute wieder verstärkt auf. Die zweite Auflage dieses Kommentars bringt die Judikatur auf den aktuellen Stand, im Übrigen werden wie in der ersten Auflage die bisherigen Lehrmeinungen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Menschenrechte, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialhilferecht, Strafrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Asyl- und Fremdenrecht, Schulden und Recht, Schadenersatzrecht, Datenschutzrecht - 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Soziale Arbeit bedeutet Dienst am einzelnen Menschen und an der Allgemeinheit . Ihr fallgerechter Einsatz ist nur mit einer umfassenden Kenntnis unterschiedlicher Lebenslagen und Problemstellungen möglich. Für ihre Ausübung braucht es daher auch genaue und detaillierte Kenntnisse der sich rasch ändernden, jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen. Das vorliegende Fachbuch umfasst die wichtigsten Rechtsgebiete für die Sozialarbeit und bietet damit Basiswissen sowohl für Studierende wie auch für Praktikerinnen und Praktiker . Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialhilferecht, Jugendhilferecht, Asyl- und Fremdenrecht, Schadenersatzrecht sowie Fragen der Menschenrechte und des Umganges mit Schulden werden in insgesamt 10 Kapiteln umfassend und verständlich dargestellt und anhand von Beispielen näher erklärt. In die 5. Auflage wurde neben dem neuen Erwachsenenschutzrecht auch ein Kapitel zum Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung aufgenommen. Alle Autorinnen und Autoren sind in Berufsfeldern tätig, die einen starken Bezug zur Sozialarbeit aufweisen und verfügen anhand ihrer Lehr- und Vortragstätigkeiten auch über profunde Erfahrungen, welche Rechtsprobleme in der täglichen Praxis von Bedeutung sind.
Menschenrechte, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Sozialhilferecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Asyl- und Fremdenrecht, Schulden & Recht, Schadenersatzrecht – 3., aktualisierte und erweiterte Auflage
Sozialarbeit bedeutet Dienst am Menschen und an der Allgemeinheit. Das ist nur möglich, wenn auch die erforderlichen Rechtskenntnisse vorhanden sind. Das Werk umfasst die wichtigsten Rechtsgebiete für die Sozialarbeit und bietet damit Basiswissen sowohl für Studierende als auch Praktiker. Neben Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialhilferecht, Jugendwohlfahrtsrecht und Fragen der Menschenrechte werden auch Asyl- und Fremdenrecht sowie der Komplex Schulden und Recht umfassend und verständlich dargestellt und anhand von Beispielen näher erklärt. Alle Autorinnen und Autoren sind in Berufsfeldern tätig, die einen starken Bezug zur Sozialarbeit aufweisen und verfügen anhand ihrer Lehr- und Vortragstätigkeiten auch über profunde Erfahrungen, welche Rechtsprobleme in der täglichen Praxis von Bedeutung sind.