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Anton Wirmer

    1. január 1940
    Die tarifliche Altersvorsorge im Einzelhandel
    Sentire cum ecclesia
    Josef Wirmer
    • Josef Wirmer

      Die Wiederherstellung der Herrschaft des Rechts

      Für den Widerständler Josef Wirmer war ein Umsturz ohne die Arbeiterschaft undenkbar. Sein Sohn Anton Wirmer zeichnet seinen Weg nach. Josef Wirmer war eine beeindruckende Gestalt des zivilen Widerstandes. Er wurde früh zu einem Gegner Hitlers und dessen Politik. Als Rechtsanwalt und Zentrumspolitiker knüpfte er schon in den 1930er Jahren Kontakte zu kirchlichen Kreisen sowie zu oppositionellen Gewerkschaftsvertretern wie Kaiser, Leuschner und Habermann. Er war überzeugt, dass es unmöglich war, einen Sturz des Regimes gegen die Kräfte der Arbeiterschaft durchzuführen. Ab Ende 1941 arbeitete er auch mit Goerdeler zusammen und vermittelte später vielfach zwischen verschiedenen Widerstandskreisen. In einer neuen Regierung war er als Justizminister vorgesehen. Nach den Jahren der Unrechtsherrschaft sah er seine primäre Aufgabe in der Wiederherstellung der Herrschaft des Rechts.

      Josef Wirmer
    • Sentire cum ecclesia

      Zur Auslegung kirchlichen Rechts - besonders Arbeitsrechts - durch staatliche Gerichte - Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht - Band 5

      Selten zuvor sind so viele religionsbezogene juristische Streitfälle ausgetragen worden. In vielen Fällen standen und stehe n Fragen der Auslegung kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte im Kern der Auseinandersetzung. Auch wenn Kirche und Staat heute institutionell getrennt sind, gibt es Inder staatlichen Wirklichkeit weiterhin viele Berührungspunkte oder auch Überschneidungen, gerade in manchen Sozialbereichen. Der soziale Rechtsstaat hat die Gestaltungsformen kirchlichen Wirkens weitgehend in seine Rechtsordnung integriert. In den gemeinsamen Arbeitsfeldern stoßen damit zwei unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinander. Dabei stellen sich eine Reihe von Zuordnungsfragen. Staatliche Gerichte stehen in manchen Rechtsgebieten vor der Problem, wie sie mit Kirchenrecht umgehen sollen. Können sie es anwenden und auslegen, vor allem aber, welche Kompetenzen stehen ihnen dabei angesichts der kirchlichen Autonomie zu? Wie weit reicht der Radius staatlicher Kontrolle bei der Beurteilung kirchlicher Rechtsfragen? Auch heute noch sind dies in Literatur und Rechtsprechung bis hin zum EuGH kontrovers diskutierte Themen. Das Buch wird herausgegeben von Prof. Dr. Jacob Joussen und Prof. Dr. Gregor Thüsing.

      Sentire cum ecclesia