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Florian Deusch

    Polizeiliche Gefahrenabwehr bei Sportgroßveranstaltungen
    Beauftragte für IT-Sicherheit und Informationssicherheit
    • Das Buch bietet umfassendes Wissen zur IT- und Informationssicherheit, unterstützt durch Praxishilfen und Checklisten. Es richtet sich an Unternehmensleitungen und Ansprechpartner in verschiedenen Organisationen und hilft, Sicherheitsmaßnahmen effektiv zu organisieren. Autoren aus Recht und Informatik vereinen wissenschaftliches und praktisches Know-how.

      Beauftragte für IT-Sicherheit und Informationssicherheit
    • Polizeiliche Gefahrenabwehr bei Sportgroßveranstaltungen

      Darstellung anhand des Fußballsports.

      Der Autor untersucht die polizeirechtlichen Fragen zur Absicherung von Sportgroßveranstaltungen gegen gewaltsame Zuschauerausschreitungen. Zunächst wird die gesellschaftliche Relevanz des Hooliganismus und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen dargestellt. Im Anschluss werden die rechtlichen Grundlagen im Verfassungs- und Europarecht analysiert. Laut deutschem Verfassungsrecht ist die Polizei verpflichtet, Hooliganismus abzuwehren, während die EU-Mitgliedstaaten zur polizeilichen Zusammenarbeit verpflichtet sind. Der verwaltungsrechtliche Teil beleuchtet die Polizeiarbeit im Verhältnis zu den Veranstaltern und den Stadionbesuchern. Bei der „veranstalterorientierten“ Gefahrenabwehr werden Prinzipien des Versammlungsrechts herangezogen, um die Verantwortung der Organisatoren zu klären. Das Kooperationsprinzip spielt eine zentrale Rolle bei der Zuordnung der Verantwortungsbereiche von Veranstalter und Polizei. Die „fanorientierte“ Gefahrenabwehr fokussiert auf die Maßnahmen gegenüber den Zuschauern. Zudem wird die europäische polizeiliche Zusammenarbeit bei internationalen Wettbewerben wie Welt- und Europameisterschaften thematisiert. Schließlich wird die Kostenproblematik der Polizeieinsätze behandelt, wobei die Heranziehung des Veranstalters für die Aufwendungen als politische Entscheidung eingeordnet wird.

      Polizeiliche Gefahrenabwehr bei Sportgroßveranstaltungen