Das 10. Symposion der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht konnte Ende September 2022 bereits die - damals noch nicht "abgesegneten", aber sich abzeichnenden - beachtlichen Veränderungen des kirchlichen Arbeitsrechts der deutschen Katholiken diskutieren und ein "neues Narrativ" in den Raum stellen, welches dann in der Tat Ende November vom VDD als dem Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen wurde. Der vorliegende Band dokumentiert nicht nur den neuen Wortlaut der Grundordnung 2022, sondern auch die maßgeblichen Erläuterungen der Bischöfe zu diesem neuen Gesetzeswerk. "Loyalitätsobliegenheiten" der Arbeitnehmer spielen jetzt keine Rolle mehr, im Gegenteil wird die Vielfalt als "Bereicherung" von den Caritas-Dienstgebern bewertet (Beitrag Bieniek). Eine katholische Einrichtung soll ihre Ausstrahlung nicht der Katholizität einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern der überzeugenden "Unternehmenskultur" verdanken (Beitrag Mathy). Einzig das verbliebene Kündigungsrecht bei Austritt begegnet weiterhin Bedenken im Hinblick auf das EU-Recht (Beitrag Hartmeyer). Schließlich werden auch weitergehende grundsätzliche Bedenken am deutschen "Sonderweg" eines eigenen Vertrags- und Arbeitskampfrechts der Kirchen keineswegs verschwiegen (Beitrag Schrage).
Hermann Reichold Poradie kníh






- 2023
- 2023
Einführung in die Rechtswissenschaft
Ein Studienbuch
Diese Einführung wendet sich an alle, die gerade am Anfang ihres Jurastudiums stehen, wie auch an jede Person, die sich für ein Jurastudium interessiert und sich darüber informieren möchte, was sie dabei erwartet. Sie bietet einen schnellen Einblick in Fragestellungen und System des Rechts, den Vorlesungen so nicht vermitteln. Dazu behandelt der Band Grundwissen zu den Basisfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht (Europa-, Staats- und Verwaltungsrecht). Fallbeispiele und Abbildungen bringen nicht nur Studierenden im ersten Semester, sondern auch Fortgeschrittenen wesentliche Grundkenntnisse und Falllösungstechniken im Gutachtenstil näher. Außerdem gibt das Buch zahlreiche Praxistipps zum cleveren Studieren. Das Werk eignet sich nicht nur für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, sondern auch für Nebenfachstudierende der Politologie, Soziologie und Pädagogik sowie Lehrende im Bereich Recht und Wirtschaft an allgemeinbildenden Schulen.
- 2023
Das Arbeits- und Tarifrecht der katholischen Kirche
Praxishandbuch für Kirche und Caritas
- 2023
MAVO/KAGO/KDSGO
Mitarbeitervertretungsordnung, Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung, Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung
Zum Werk In dem Werk werden die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), die kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) und die neue kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) kommentiert. Der Schwerpunkt der Kommentierung liegt bei der für die Dienstgebenden und Mitarbeitenden der katholischen Kirche und Caritas geltenden MAVO. Dabei werden auch bistumsbezogene Besonderheiten behandelt. Die Darstellung ist für Dienstgebende, Mitarbeitervertretungen und Mitarbeitende in gleicher Weise geeignet. Vorteile auf einen Blickumfassende Kommentierungfür Dienstgebende und Dienstnehmende in der katholischen Kirche und Caritaspraxisgerecht Zielgruppe Für Dienstgebende in der katholischen Kirche und Caritas, Mitarbeitervertretungen, Bistümer, Gerichte und Anwaltschaft.
- 2020
Daß Massenmedien bei der Meinungs- und Einstellungsbildung von Laien über alltagsferne innovative Technologien eine wichtige Rolle spielen, ist kaum kontrovers. Es gibt aber unterschiedliche Annahmen darüber, wie Medien die Technikakzeptanz beeinflussen. Mittels "thought-list"-Methode wird am Beispiel der Gentechnik untersucht, welche Gedanken Zeitungsartikeln und Fernsehsendungen bei Rezipienten auslosen und wie diese Gedanken mit Einstellungsänderungen zusammenhangen. Die Studie zeigt, daß variantenreiche interpretative Prozesse bei der Rezeption ablaufen, und findet deutliche Hinweise auf eine medien- und quellenkritische Rezeption.
- 2019
Die EuGH-Rechtsprechung von 2018 zum Gleichbehandlungsrecht hat aus den Kirchen einen „Tendenzbetrieb“ gemacht. Die „Abmahnung“ aus Luxemburg fordert eine konsistente Begründung des Zusammenhangs von Ethos und Arbeitsaufgabe in der Kirche und ihren Einrichtungen. Darin liegt auch eine Chance für eine plausiblere Fundierung von „Loyalitätspflichten“. Die Rechtsexperten Gregor Thüsing und Ferdinand Kirchhof skizzieren die Bruchlinien der neuen EuGHKritik an der pauschalen Forderung konfessionell gebundener Mitarbeit in der Kirche. Die Theologen Peter Beer und Peter Neher verdeutlichen die Konsequenzen für eine neue „Loyalität auf Gegenseitigkeit“ in der Dienstgemeinschaft. Im Anhang ist das ausführliche BAG-Urteil zum Fall „Egenberger“ vom 25.10.2018 nachzulesen, das die EuGH-Rechtsprechung zur nicht mehr pauschal zulässigen Anforderung der Konfessionszugehörigkeit im Kirchendienst bestätigt hat
- 2018
Christliche Sozialarbeit steht in der Tradition barmherzigerSchwestern und Brüder, gespeist aus religiöserMotivation in frommer Verbundenheit. Doch taugtin der säkularen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts fürCaritas und Diakonie eher der barmherzige Samariterals Vorbild. Sein bedingungslos solidarisches Handelnkann Vorbild sein für die – auch arbeitsrechtlichrelevante – neue „Loyalität“ einer katholischen Einrichtung. Wie und warum der spezifische Sendungsauftragder jeweiligen Einrichtung für die Loyalitätder Mitarbeitenden deutlich mehr bedeutet als derenje individuelle Gläubigkeit, lässt sich den Beiträgender 2. Hirschberger Gespräche, die Perspektiven derMoraltheologie und Caritaswissenschaft mit derRechtspraxis und -wissenschaft sowie der PraktischenTheologie verbinden, gut entnehmen
- 2018
Caritas und Diakonie sind in Zeiten der Säkularisierung und Entkirchlichung darauf angewiesen, die "Dienstgemeinschaft" auch mit anders- oder nichtgläubigen Mitarbeitern glaubwürdig und im Einklang mit den kirchlichen Vorgaben verwirklichen zu können. In diesem Band wird daher die organisationale Loyalität kraft gemeinsamer Überzeugung ungeachtet der Konfession als maßgebliches Modell der "Dienstgemeinschaft" zur Diskussion gestellt. Daraus folgen Lockerungen der Einstellungsanforderungen, beispielhaft dargestellt anhand der EKD-Loyalitäts-Richtlinie 2017. Dass die neue Rechtsprechung des EuGH diese Liberalisierung der Einstellungspraxis der Kirchen auch rechtlich fordert, wird ebenfalls verdeutlicht. Dieser Band gibt die Referate und Diskussionen des 6. Symposions der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht an der Universität Tübingen wieder und dokumentiert zudem wesentliche Urteile des EuGH ("Egenberger"/"Achbita2#) sowie des BAG.
- 2017
Hat die Liberalisierung des Kündigungsrechts in katholischen Arbeitsverhältnissen allein schon das christliche Profil katholischer Einrichtungengeschärft? Oder bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Glaubwürdigkeit kirchlicher Einrichtungen im säkularen Umfeld zu sichern?Die Autoren diskutieren insbesondere die Frage, ob und inwieweit sich eine neue Vertrauenskultur durch eine Stärkung wechselseitiger Loyalitätsbindungenin kirchlichen Einrichtungen entwickeln kann. Zur Diskussion steht damit nichts weniger als der Entwurf eines neuen kirchengemäßen "Unternehmensrechts" im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Im Anhang finden sich wichtige Dokumente, so etwa die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse oder der "Chefarzt-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts.Mit Beiträgen von Peter Beer (Generalvikar im Erzbistum München und Freising), Herbert Landau (Bundesverfassungsricher a. D.), Andreas Lob- Hüdepohl (Professor für Theologische Ethik, Berlin) und Andreas Suchanek (Professor für Wirtschafts- und UnternehmenSethik, Leipzig).
- 2017
Kirchliche Einrichtungen sind in der sakularen Gesellschaft des 21. JAhrhunderts mehr denn je darauf angewiesen, eine christliche unternehmenskultur" zu entwickeln, die unabhangig vom personlichen Bekenntnis der Mitarbeitenden Glaubwurdigkeit und hohe Fachkompetenz nach innen und auSSen verburgt. IN diesem Band werden daher beispielhaft die Umsetzung von diakonischer "Corporate Governance" oder einrichtungsspezifischer Ethik-Richtlinien als Voraussetzung guter christlicher Unternehmenskultur dargestellt und diskutiert. ZUdem werden die staatskirchenrechtlichen Moglichkeiten und Grenzen zur Auflockerung konfessioneller Loyalitatsobliegenheiten in den Blick genommen.