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Josef Gräßle-Münscher

    Kriminelle Vereinigung
    Terror und Herrschaft
    • Terror und Herrschaft

      • 164 stránok
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      Der 11. September 2001 setzte auch für Deutschland eine Zeitenwende. Es herrscht ein unerklärter Krieg auf Weltebene, vorgeblich gegen den muslimischen Fundamentalismus. Nichts sei mehr so, „wie es war“, lautete ein gern benutzter Satz, der vielleicht mehr Wahrheit enthielt, als die, die ihn aussprachen, glaubten: Die Dimension hat sich erweitert, die Bedrohung von außen wir als innere Bedrohung empfunden, als ein neuer Terrorismus, ohne dass in der Bundesrepublik auch nur ein einziger Schuss gefallen war. Zwei Pakete neuer Sicherheitsgesetze wurden sofort vom Kabinett beschlossen. Sie beschränken die Freiheitsrechte, führen zu einer „Bewegungskontrolle“ des Bürgers, erlauben die „Ausrasterung“ von Menschen mit bestimmten Merkmalen, stellen die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung unter Strafe. Das Außen und das Innen stehen heute in unmittelbarer Wechselwirkung: „Ein Kontinent brennt“, sagt Arundhati Roy und John Keagan: „Wir entwickeln uns zurück zur Kriegsgesellschaft.“ Gräßle-Münscher zeigt, warum das so ist.

      Terror und Herrschaft
    • Der jurisitische Tatbestand der kriminellen und terroristischen Vereinigung, so wie er in den Paragraphen 129 und 129a des Strafgesetzbuches definiert wird, ist ein Thema dieses Buches, das andere ist das Verhältnis des Staates zu seinen Feinden. Der Begriff des „Feindes“, so Gräßle-Münscher, ist im Gegensatz zu dem des Gegners bewertender Natur, vermittelt die Situation der Bedrohung. Nicht zufälig also wird ihm im politischen Strafrecht traditionell der Vorzug gegeben. nicht um den einzelnen Staatsfeind und seine Verfolgung geht es, sondern um Kollektive, Gruppen, die sich als politische Bewegungen verstehen. Alle klassischen staatsfeindlichen Bewegungen, Burschenschaften und Arbeiterbünde, zählen zu deren Opfern, aber auch Parteien wie SPD und KPD und Untergrundbewegungen wie die RAF. im Gegensatz zur geltenden Doktrin, heute seien dies Tatbestände gewöhnlicher Kriminalität, ihre Bekämpfung also nicht politischer Verfolgung gleichzusetzen, vertritt der Autor die These der historischen Kontinuität. Die klassischen Tatbestände der Staatsgefährdung und des Hochverrats sind mit dem Übergang vom liberalen zum modernen Staat obsolet geworden. Sie stzen breit organisierte politische Bewegungen voraus, Kampfparteien, vor denen der moderne Staat nichts mehr zu befürchten hat. Er wendet sich der Basisbewegung zu, die die eigentliche politische Opposition konstituiert. Während die Tatbestände der kriminellen und terroristischen Vereinigung selbst noch den Schein bekräftigen, der Einsatz gelte den verschiedenen Formen von Gewaltkriminalität, zeigt der Autor, dass sie tatsächlich die moderne radikale Ideenbewegung verfolgen.

      Kriminelle Vereinigung