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Anja Kristina Hornbostel

    Das Engagement institutioneller Anleger als Aktionäre im Beteiligungsunternehmen nach ARUG II
    • Das Engagement institutioneller Anleger als Aktionäre im Beteiligungsunternehmen nach ARUG II

      Eine kritische Analyse im Lichte der aktuellen Entwicklungstendenzen des europäischen Gesellschaftsrechts

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      Die Veröffentlichung analyisert die durchs ARUG II ins AktG eingefügten Offenlegungspflichten, die Zielsetzung eines vermehrten Aktionärsengagements sowie die theoretischen Grundlagen und die Gesetzgebungsentwicklung vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungstendenzen des europäischen Gesellschaftsrechts. Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) schafft mit den ins Aktiengesetz eingefügten 134a-134c AktG Offenlegungspflichten, die institutionelle Anleger zu Engagement in ihren Beteiligungsunternehmen motivieren sollen. Die Autorin untersucht das Ziel des vermehrten Aktionärsengagements und die Regulierungsmethodik, insbesondere das Comply-or-Explain-Prinzip, kritisch. Sie hinterfragt die theoretischen Grundlagen für Aktionärsengagement aus Recht und Ökonomik und analysiert die Gesetzgebungshistorie im angelsächsichen und kontinentaleuropäischen Rechtskreis, vor allem den UK Stewardship Code, vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungstendenzen des europäischen Gesellschaftsrechts, wie Nachhaltigkeit, ESG-Kriterien und Corporate Social Responsibility. Inhaltsverzeichnis Vorwort - Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis - A. Einleitung - B. Grundlagen - Aktionärsengagement und Regulierung institutioneller Anleger - C. Rechtliche Rahmenbedingungen vor ARUG II im britischen, europäischen und deutschen Recht - D. ARUG II - Umsetzung und Auswirkungen derAktionärsrechterichtlinie 2017 in Deutschland - die neuen Pflichten institutioneller Anleger und Einordnung in aktuelle Entwicklungstendenzen - E. Ergebnis - Zusammenfassung der Arbeit in Thesen - Literaturverzeichnis

      Das Engagement institutioneller Anleger als Aktionäre im Beteiligungsunternehmen nach ARUG II