Wer darf die lokale Öffentlichkeit in welchem Umfang informieren? Presseverlage wehren sich zunehmend und fordern, dass kommunale Amtsblätter und Telemedienangebote ihre Publikationstätigkeit auf öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen beschränken. Der redaktionelle Teil wird oft als unzulässig erachtet. In der Rechtspraxis wird diese Problematik wettbewerbsrechtlich behandelt, wobei die „Staatsferne der Presse“ postuliert wird und ein Funktionsverbot für Kommunen besteht. Die Studie hebt die Unterscheidung zwischen Marktzutritt und Marktverhalten hervor und betont die Bedeutung des Verfassungs- und Verwaltungsrechts für Kommunen. Sie widerspricht dem Versuch, die Pressefreiheit absolut zu setzen gegenüber kommunalen Angeboten. Landesrechtliche Vorschriften aller Flächenländer werden berücksichtigt, und relevante Dokumente sind in den Anhängen abgedruckt. Die Information der Öffentlichkeit über lokale Geschehnisse ist für die Gemeinschaft von großer Bedeutung, doch die Presse scheint diesem Informationsbedürfnis oft nicht gerecht zu werden. Viele lokale Printtitel sind nicht ausreichend aufgestellt für umfassende Recherchen. Gleichzeitig bieten kommunale Amtsblätter zunehmend redaktionelle Inhalte und Telemedienangebote, die die Informationsversorgung der Einwohner sicherstellen.
Friedrich Schoch Poradie kníh






- 2019
- 2013
Besonderes Verwaltungsrecht
Mit Onlinezugang zur Jura-Kartei-Datenbank (Print-Ausgabe)
- 861 stránok
- 31 hodin čítania
Dieses erfolgreiche Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht wird in 15. Auflage neu aufgelegt. Zahlreiche Gesetzesänderungen sowie in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung machten die Neubearbeitung erforderlich. Unverändert geblieben ist das von Anfang an verfolgte Ziel des Buches: den Studenten ein gut lesbares, systematisch ausgerichtetes Lehrbuch an die Hand zu geben, darüber hinaus aber durch die wissenschaftlich-praktische Gestaltung des Buches allen mit dem Verwaltungsrecht Befaßten - insbesondere Richtern, Rechtsanwälten und Verwaltungsbeamten - ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, das trotz der Fülle des Stoffes Präzision und Übersichtlichkeit bietet. Die Print-Ausgabe der 15. Auflage bietet den Online-Zugang zu 6.500 kommentierten Entscheidungen aus den Bereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht der Jura-Kartei-Datenbank. Die im Lehrbuch zitierten Entscheidungen enthalten jeweils einen besonderen Vermerk auf die Fundstelle in der Jura-Kartei.
- 2009
Informationsfreiheitsgesetz
- 854 stránok
- 30 hodin čítania
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ersetzt den Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch Transparenz in behördlichen Entscheidungsprozessen. Der Kommentar hilft Rechtsanwendern, sich im komplexen Verfahren eines Antrags auf Informationszugang zurechtzufinden. Neben einer detaillierten Erläuterung des IFG werden auch Informationsansprüche gegen Landes- und Kommunalbehörden behandelt. Die Einführung erörtert Ansprüche auf Informationszugang nach Fachgesetzen wie dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und den Umweltinformationsgesetzen (UIG) sowie Regelungen des europäischen Rechts, etwa die EG-Transparenzverordnung. Die zweite Auflage, nun im größeren Format, fokussiert auf die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur zum Informationsfreiheitsrecht. Neue Entscheidungen, wie Urteile des BVerwG zu verschiedenen Auskunftsansprüchen, sind eingearbeitet. Diese Einzelentscheidungen werden in ein schlüssiges dogmatisches Gesamtkonzept eingebettet, um Lesern die Orientierung in diesem zersplitterten Rechtsgebiet zu erleichtern. Die Neuauflage berücksichtigt auch die letzte Änderung des IFG sowie Anpassungen der Landesinformationsfreiheitsgesetze und weitere gesetzliche Neuregelungen. Friedrich Schoch, ein führender Verfassungs- und Verwaltungsrechtler, hat die Informationsfreiheitsregelungen von Anfang an wissenschaftlich begleitet. Die Zielgruppe umfasst Rechtsanwälte, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen, Justi
- 2007
Archivgesetz (ArchG-ProfE)
- 439 stránok
- 16 hodin čítania
Archive sind das „Gedächtnis des Staates“ und gewinnen in der Informationsgesellschaft zunehmend an Bedeutung. Sie erfüllen zentrale Aufgaben der Informationsvorsorge und -versorgung, sichern Bildungsaufgaben und gewährleisten die zeitgenössische historische Forschung. Archivgut ist ein wichtiges Kulturgut, dessen dokumentarische und kulturstaatliche Funktion dem öffentlichen Archivwesen einen staatspolitischen Rang verleiht. Das deutsche Archivrecht steht vor großen Herausforderungen, da die bestehenden Archivgesetze des Bundes und der Länder den Anforderungen der Informationsgesellschaft nicht gerecht werden. Sie sind lückenhaft und uneinheitlich, und die Informationsfreiheitsgesetzgebung hat auch das Archivrecht erreicht. Dies erfordert eine dringende Novellierung der Archivgesetze. Friedrich Schoch, Michael Kloepfer und Hansjürgen Garstka präsentieren einen Entwurf für ein modernes Archivgesetz (ArchG-ProfE), der das Archivrecht an die Informationszugangsfreiheit anpasst, das Bundesarchiv stärkt und privates Archivgut einbezieht. Der Entwurf regelt elektronische Unterlagen, sichert die Beweiskraft von Archivgut und definiert einen Sonderstatus für öffentliches Archivgut, der in die Schaffung öffentlichen Eigentums mündet. Der ArchG-ProfE entstand in Zusammenarbeit mit der archivarischen Praxis und dient als Grundlage für die Diskussion zur Modernisierung des Archivrechts in Deutschland. Er ist Teil eines Gesamtprojekts für
- 2006
Die „Kapitalprivatisierung der Flugsicherung“ ist erklärtes politisches Ziel von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Aufgrund „evidenter Verfassungswidrigkeit“ hat der Bundespräsident die Ausfertigung des Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung abgelehnt. Seine Entscheidung stützt sich wesentlich auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Friedrich Schoch, das wegen der großen Nachfrage nun veröffentlicht wird. Die Analyse zeigt die Grenzen auf, die das Grundgesetz der geplanten Kapitalprivatisierung setzt. Der Autor belegt, dass sich aus dem Europarecht keine abweichenden Vorgaben ableiten lassen, so dass allein die bindenden Vorgaben des geltenden Verfassungsrechts für den Bundesgesetzgeber maßgeblich sind. Da der Bund verfassungsrechtlich gehalten ist, über eine privatisierte DFS-GmbH Ingerenzrechte wahrzunehmen, die die jederzeitige Durchsetzung des Bundeswillens sicherstellen, müssen verwaltungsrechtliche Ingerenzbefugnisse um gesellschaftsrechtliche Ingerenzmöglichkeiten ergänzt werden. Somit leistet die Studie auch einen Beitrag zur Konturierung und praktischen Handhabung des neu entstehenden Gewährleistungsverwaltungsrechts.
- 2002
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen europäischen Staaten, den USA und im angloamerikanischen Rechtskreis sowie im Europäischen Gemeinschaftsrecht weit verbreitet. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit manifestiert sich im Anspruch auf Informationszugang, der nicht von materiellrechtlichen Voraussetzungen wie einem „berechtigten Interesse“ abhängt. Während die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz gilt, wird dem Schutz öffentlicher Interessen und privaten Belangen durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert jedoch das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen, wobei die begrenzte Aktenöffentlichkeit als Grundsatz gilt. Nur im Umweltinformationsrecht hat Deutschland Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsbereichen sind nur punktuelle Durchbrechungen der Geheimhaltung zu beobachten. Jüngste Entwicklungen deuten jedoch auf ein Umdenken hin, da erkannt wird, dass die Informationsgesellschaft ohne Transparenz nicht überzeugend entwickelt werden kann. Auf Landesebene wurden vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze eingeführt, während der Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Jahr 2000 noch nicht Gesetz wurde. Der Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz zielt darauf ab, den Entwicklungsrückstand der deutschen Rechtsordnung b
- 2000
Das Übungsbuch begleitet Studierende vom Anfänger bis zum Examen im Öffentlichen Recht. Es bietet eine theoretische Grundlegung, praktische Hinweise und neue Musterlösungen zu zentralen Fragen der Fallbearbeitung im Verfassungsrecht. Besonders hervorzuheben ist die Reflexion von Aufbau und Methode der Falllösung, die durch ausgewählte Vertiefungshinweise zum Eigenstudium anregt. Der erste Teil des Buches behandelt die Methodik der Fallbearbeitung im Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht und verknüpft deduktive und induktive Methoden, um unterschiedlichen Lernverhalten Rechnung zu tragen. Hier werden Anregungen zur optimalen Nutzung der „Übung“ in der universitären Ausbildung gegeben. Der zweite Teil thematisiert den Wert von Aufbauschemata, wobei das Aufbauschema zur Verfassungsbeschwerde detailliert erläutert wird, um die Grundstruktur der Fallprüfung bei Grundrechtsfällen zu veranschaulichen. Im dritten Teil finden sich neun Musterlösungen, die wesentliche Aspekte des Grundrechtsbereichs, des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts abdecken, einschließlich des Landesverfassungsrechts. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Aufbaufragen und methodischen Problemen, um die Praxis der Fallbearbeitung zu unterstützen.
- 2000
Die Europäisierung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes
- 50 stránok
- 2 hodiny čítania
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.