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Privatautonomie und Inhaltskontrolle von Eheverträgen

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Im Streben nach größerer Einzelfallgerechtigkeit beschädigt die gerichtliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen die Rechtssicherheit. Die Arbeit will dazu beitragen, diesen unbefriedigenden Zustand zu überwinden. Der Autor stellt zu diesem Zweck der Entwicklung in Deutschland das australische Recht gegenüber, das eine neue, dem deutschen Recht entgegengesetzte Lösung gefunden hat und auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle nahezu völlig verzichtet. Aus dem Rechtsvergleich entwickelt der Verfasser Gesetzgebungsvorschläge, die durch eine Stärkung des Verhandlungsgleichgewichts die Privatautonomie bewahren und eine Inhaltskontrolle zurückdrängen sollen. Abschließend beantwortet der Verfasser die im Internationalen Privatrecht noch ungelöste Frage, nach welchen Maßstäben vor deutschen Gerichten eine Inhaltskontrolle ausländischer Eheverträge stattfinden kann.

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Privatautonomie und Inhaltskontrolle von Eheverträgen, Christopher Luhn

Jazyk
Rok vydania
2008
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(mäkká)
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Titul
Privatautonomie und Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
Peter Lang
Rok vydania
2008
Väzba
mäkká
Počet strán
325
ISBN10
3631577087
ISBN13
9783631577080
Série
Anotácia
Im Streben nach größerer Einzelfallgerechtigkeit beschädigt die gerichtliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen die Rechtssicherheit. Die Arbeit will dazu beitragen, diesen unbefriedigenden Zustand zu überwinden. Der Autor stellt zu diesem Zweck der Entwicklung in Deutschland das australische Recht gegenüber, das eine neue, dem deutschen Recht entgegengesetzte Lösung gefunden hat und auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle nahezu völlig verzichtet. Aus dem Rechtsvergleich entwickelt der Verfasser Gesetzgebungsvorschläge, die durch eine Stärkung des Verhandlungsgleichgewichts die Privatautonomie bewahren und eine Inhaltskontrolle zurückdrängen sollen. Abschließend beantwortet der Verfasser die im Internationalen Privatrecht noch ungelöste Frage, nach welchen Maßstäben vor deutschen Gerichten eine Inhaltskontrolle ausländischer Eheverträge stattfinden kann.