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Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht

Die Anwendung mitgliedstaatlichen Rechts durch die Europäische Zentralbank als Herausforderung

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Seit 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die größten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europäischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europäischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchführen. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielräume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchführungsmodus mit dem Primärrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht künftig für weitere Sachgebiete Modell stehen könnte.

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Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht, Tobias Pascher

Jazyk
Rok vydania
2023
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Titul
Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht
Podtitul
Die Anwendung mitgliedstaatlichen Rechts durch die Europäische Zentralbank als Herausforderung
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
Mohr Siebeck
Rok vydania
2023
Väzba
mäkká
Počet strán
503
ISBN10
3161618602
ISBN13
9783161618604
Série
Anotácia
Seit 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die größten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europäischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europäischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchführen. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielräume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchführungsmodus mit dem Primärrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht künftig für weitere Sachgebiete Modell stehen könnte.