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Begriff und Geltung des Rechts

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Im Zentrum dieses Buches steht das Verhältnis von Recht und Moral. Der Rechtspositivismus behauptet, daß beides zu trennen sei. Sowohl der Begriff des Rechts als auch der Begriff der Rechtsgeltung seien moralfrei zu definieren. Robert Alexy versucht zu zeigen, daß diese These falsch ist. Es gibt erstens begrifflich notwendige Zusammenhänge zwischen Recht und Moral, und zweitens sprechen normative Gründe dafür, die Begriffe des Rechts und der Rechtsgeltung so zu definieren, daß sie moralische Elemente einschließen. Deshalb muß der Rechtspositivismus als umfassende Theorie des Rechts scheitern. Die Begründung seiner These erfolgt in einem begrifflichen Rahmenwerk, das aus fünf Unterscheidungen besteht. Die Untersuchung schließt mit dem Vorschlag einer Definition des Begriffs des Rechts, die die Elemente der ordnungsgemäßen Gesetztheit, der sozialen Wirksamkeit und der inhaltlichen Richtigkeit systematisch verknüpft. Da der Begriff der inhaltlichen Richtigkeit moralische Kriterien einschließt, ist dieser Begriff des Rechts ein nicht-positivistischer Rechtsbegriff.

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Begriff und Geltung des Rechts, Robert Alexy

Jazyk
Rok vydania
1992
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(mäkká)
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2,8
Dobrá
12 Hodnotenie

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Jazyk
nemecky
Vydavateľ
Alber
Rok vydania
1992
Väzba
mäkká
ISBN10
3495477292
ISBN13
9783495477298
Série
Pôvodný názov
Begriff und Geltung des Rechts
Hodnotenie
2,75 z 5
Anotácia
Im Zentrum dieses Buches steht das Verhältnis von Recht und Moral. Der Rechtspositivismus behauptet, daß beides zu trennen sei. Sowohl der Begriff des Rechts als auch der Begriff der Rechtsgeltung seien moralfrei zu definieren. Robert Alexy versucht zu zeigen, daß diese These falsch ist. Es gibt erstens begrifflich notwendige Zusammenhänge zwischen Recht und Moral, und zweitens sprechen normative Gründe dafür, die Begriffe des Rechts und der Rechtsgeltung so zu definieren, daß sie moralische Elemente einschließen. Deshalb muß der Rechtspositivismus als umfassende Theorie des Rechts scheitern. Die Begründung seiner These erfolgt in einem begrifflichen Rahmenwerk, das aus fünf Unterscheidungen besteht. Die Untersuchung schließt mit dem Vorschlag einer Definition des Begriffs des Rechts, die die Elemente der ordnungsgemäßen Gesetztheit, der sozialen Wirksamkeit und der inhaltlichen Richtigkeit systematisch verknüpft. Da der Begriff der inhaltlichen Richtigkeit moralische Kriterien einschließt, ist dieser Begriff des Rechts ein nicht-positivistischer Rechtsbegriff.