Bookbot

Über die juristische Methode

Parametre

  • 197 stránok
  • 7 hodin čítania

Viac o knihe

Felix Stoerk (1851 – 1908), Professor für Staatsrecht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie in Greifswald, zeichnet sich durch die Originalität seiner juristischen Methode aus, die aufgrund von kritisch hinterfragten erkenntnistheoretischen Voraussetzungen rechtsgeschichtliche, kultur- und sozialwissenschaftliche, wirtschaftliche, sozialethische und politische Denkansätze in sich schließt. Stoerk fordert in seinen Schriften für die Staatsrechtslehre die Bedachtnahme auf die kulturell-soziale Wirklichkeit, vor allem auf das konkrete Staatshandeln. Er versteht das Staatsrecht als ein empirisch erfaßbares zweckhaftes, kulturell-soziales, wirtschaftliches und politisches Phänomen. Mit der Synthese von Normativität und Tatsächlichkeit, insbesondere unter Einbeziehung der Wirksamkeit von Gesetzen in den Rechtsbegriff, plädiert er für die empirische juristische Methode und gegen eine Formalisierung des Staatsrechtsdenkens, das die Wirklichkeit des Staatslebens ausklammert.

Nákup knihy

Über die juristische Methode, Felix Stoerk

Jazyk
Rok vydania
1996
product-detail.submit-box.info.binding
(mäkká)
Akonáhle sa objaví, pošleme e-mail.

Platobné metódy

Nikto zatiaľ neohodnotil.Ohodnotiť

Titul
Über die juristische Methode
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
Springer
Rok vydania
1996
Väzba
mäkká
Počet strán
197
ISBN10
3211828966
ISBN13
9783211828960
Série
Anotácia
Felix Stoerk (1851 – 1908), Professor für Staatsrecht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie in Greifswald, zeichnet sich durch die Originalität seiner juristischen Methode aus, die aufgrund von kritisch hinterfragten erkenntnistheoretischen Voraussetzungen rechtsgeschichtliche, kultur- und sozialwissenschaftliche, wirtschaftliche, sozialethische und politische Denkansätze in sich schließt. Stoerk fordert in seinen Schriften für die Staatsrechtslehre die Bedachtnahme auf die kulturell-soziale Wirklichkeit, vor allem auf das konkrete Staatshandeln. Er versteht das Staatsrecht als ein empirisch erfaßbares zweckhaftes, kulturell-soziales, wirtschaftliches und politisches Phänomen. Mit der Synthese von Normativität und Tatsächlichkeit, insbesondere unter Einbeziehung der Wirksamkeit von Gesetzen in den Rechtsbegriff, plädiert er für die empirische juristische Methode und gegen eine Formalisierung des Staatsrechtsdenkens, das die Wirklichkeit des Staatslebens ausklammert.