Bookbot

Fälle zum Europarecht

Europäische Grundfreiheiten – Allgemeines Diskriminierungsverbot und allgemeines Freizügigkeitsrecht – Unionsgrundrechte

Viac o knihe

Das Übungsbuch ist die ideale Ergänzung zum UTB-Lehrbuch „Grundwissen Europarecht“. Die fallpraktische Anwendung der darin vermittelten Kenntnisse auf den Kerngebieten des materiellen EU-Rechts wird in den „Fälle[n] zum Europarecht“ anhand von insgesamt acht Klausurbeispielen veranschaulicht. Dabei sind die Lösungshinweise zu den vorwiegend der Rechtsprechung des EuGH bzw. des BVerfG entlehnten Sachverhalten aus den Bereichen „Europäische Grundfreiheiten“ (Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit), „Allgemeines Freizügigkeitsrecht und allgemeines Diskriminierungsverbot“ (Art. 18 Abs. 1 bzw. Art. 21 Abs. 1 AEUV) sowie „Unionsgrundrechte“ durchgängig im juristischen Gutachtenstil ausformuliert.

Vydanie

Nákup knihy

Fälle zum Europarecht, Mike Wienbracke

Jazyk
Rok vydania
2023
Akonáhle sa objaví, pošleme e-mail.

Platobné metódy

Nikto zatiaľ neohodnotil.Ohodnotiť

Podtitul
Europäische Grundfreiheiten – Allgemeines Diskriminierungsverbot und allgemeines Freizügigkeitsrecht – Unionsgrundrechte
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
UTB GmbH
Rok vydania
2023
Počet strán
165
ISBN10
382526033X
ISBN13
9783825260330
Série
Anotácia
Das Übungsbuch ist die ideale Ergänzung zum UTB-Lehrbuch „Grundwissen Europarecht“. Die fallpraktische Anwendung der darin vermittelten Kenntnisse auf den Kerngebieten des materiellen EU-Rechts wird in den „Fälle[n] zum Europarecht“ anhand von insgesamt acht Klausurbeispielen veranschaulicht. Dabei sind die Lösungshinweise zu den vorwiegend der Rechtsprechung des EuGH bzw. des BVerfG entlehnten Sachverhalten aus den Bereichen „Europäische Grundfreiheiten“ (Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit), „Allgemeines Freizügigkeitsrecht und allgemeines Diskriminierungsverbot“ (Art. 18 Abs. 1 bzw. Art. 21 Abs. 1 AEUV) sowie „Unionsgrundrechte“ durchgängig im juristischen Gutachtenstil ausformuliert.