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Innerverbandliche Korruption bei der Vergabe von sportlichen Großveranstaltungen und deren Strafbarkeit nach § 299 StGB

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Innerverbandliche Korruption bei der Vergabe sportlicher Großereignisse ist regelmäßig Gegenstand sportrechtlicher und wirtschaftsstrafrechtlicher Kritik. Internationale Sportverbände als Veranstalter entscheiden bei einer Vergabe nicht allein über den Standort, sondern setzen mittels Austragungsbedingungen gezielt wirtschaftliche Interessen um. In regelmäßigen Abständen stimmen Delegierte von internationalen Sportverbänden über die Vergabe von sportlichen Großereignissen ab. Mit einer solchen Vergabe treffen Sportverbände keine bloße Standortentscheidung, sondern setzen im Rahmen ihrer Wettkampforganisation mittels Austragungsbedingungen gezielt wirtschaftliche Interessen um. Dank ihrer Veranstalterposition und der daraus resultierenden rechtlichen Gestaltungsmacht können Sportverbände die wirtschaftlichen Bedingungen für eine Vergabe festlegen und sich exklusive Vermarktungsrechte sichern. Die bestmögliche Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele ist für den veranstaltenden Sportverband ebenso bedeutsam wie die Qualität der angebotenen Leistungen. Dies macht Vergabeentscheidungen besonders anfällig für Korruption. Die Autorin zeigt in dieser Doktorarbeit auf, dass eine Vergabeentscheidung, die sich nicht allein nach Geeignetheit und Qualität der angebotenen Leistungen richtet, den leistungsbezogenen und lauteren Wettbewerb stört und befasst sich mit der Frage: Ist eine von Korruption beeinflusste Stimmabgabe bei einer Vergabeentscheidung über sportliche Großereignisse nach 299 StGB strafbar? Inhaltsverzeichnis nhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis EINLEITUNG Gegenstand der Untersuchung Begriffliche Klärungen I. Sport II. Spitzensport und Profisport III. Vereine und Verbände IV. Sportliche Großveranstaltung V. Veranstalter und Ausrichter Korruption I. Korruption als Missbrauch von Machtbefugnissen II. Bestechung im privaten Sektor: Entwicklungslinien III. Gründe für eine Kriminalisierung von Korruption im privaten Sektor IV. Entwicklung der Korruption im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen Gang der Untersuchung Teil I. Vergabe Organisationsstrukturen - Verbandsorganisation im Profisport I. Wettbewerbsorganisation im Verband II. Der Fachverband in der Verbandspyramide III. "Ein-Platz-Prinzip" und Monopolstellung Verfahrenssystem "Vergabe" I. Wahl des Systems II. Faktisch kartellähnliche Stellung der Verbände Vermarktung und rechtliche Strukturen I. Kommerzialisierung des Sports II. Geschäftsmodell FIFA 1. Veranstalter als Rechteinhaber 2. Rechtliche Regelungen bei Vergabe II aa) Ticketing und Hospitality bb) Ausstrahlungsrechte und Medien cc) Lizenzen für Merchandising und Marketing dd) Sponsoring III. Olympische Spiele IV. Effekte für Austragungsland und Ausrichter 1. Effekte für das Austragungsland - Legacy 2. Effekte für den Ausrichter V. Zwischenfazit zu Vergabe Ablauf von Vergabeentscheidungen I. Problemaufriss: Entscheidungshoheit des Entscheidungsträgerverbandes II. Ablauf von Vergabeentscheidungen bei der FIFA Endrunde der Fussball>Weltmeisterschaft Bewerbungsphase 2. Abstimmungsphase 3. Abstimmungsergebnis und Vertragsabschluss - Zugang der Willenserklärung als Abschluss des Vergabeverfahrens 4. Einwirkungsmöglichkeiten in den verschiedenen Phasen 5. Entscheidungshoheit des Entscheidungsträgerverbandes 6. Fazit III. Ablauf von Vergabeentscheidungen bei den Olympischen Spielen III Am Vergabeverfahren beteiligte Organe des IOC 2. Das Vergabeverfahren bei den Olympischen Spielen 3. Fazit Teil II. Vereinsrechtrechtliche Grundstruktur von Verbänden und Vereinsautonomie Rechtliche Struktur der Verbände als Entscheidungsträger bei der Vergabe I. Verein und Verband Vereine nach Schweizer Recht 2. Vereine nach BGB II. Vereinszweck von Sportverbänden III. Sportverbände und ihre wirtschaftliche Tätigkeit Vereinsklassenabgrenzung - Abgrenzung des nicht wirtschaftlichen und wirtschaftlichen Vereins 2. Nebenzweckprivileg als rechtliche Grenze der Vereinsstruktur IV. Zurechnungsprobleme bei Auslagerung unternehmerischer Beteiligungen auf Tochtergesellschaften V. Internationale Sportverbände wie die FIFA oder das IOC VI. Fazit Autonomie des Sports versus staatlichem Sanktionsbedürfnis für korruptes Verhalten bei innerverbandlichen Vergabeentscheidungen I. Die Autonomie des Sports abgeleitet aus Art. 9 Abs. 1 GG - Besondere Werteordnung des Sports II. Vergabe als ein der Autonomie unterliegender Sachverhalt Zuordnung der Stimmabgabe zum autonomen Bereich 2. Grenzen der Autonomie - staatliche Kontrolle im verbandsautonomen Bereich aa) Differenzierungsansätze im autonomen Bereich IV (1) Modell Pfister (2) Modell Fischer bb) Einordnung der Vergabe (1) Einordnung der Vergabe als sporttypisch (2) Einordnung der Vergabe als zwecknotwendige Regelungen (3) Einordnung der Vergabe im äußeren Bereich der Autonomie (4) Fazit Teil III. § 299 StGB und seine Anwendbarkeit auf verbandsinterne Korruption bei einer Vergabe Grundlagen I. Historie des § 299 StGB II. Dogmatik III. Anwendbarkeit von § 299 StGB auf internationale Sachverhalte bzw. Strafanwendungsrecht Wettbewerbsmodell des § 299 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB I. Rechtsgutbegriff 1. Ermittlung des Rechtsguts bei § 299 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StGB 2. Rechtsgutbündel oder der lautere Wettbewerb als alleiniges Kollektivrechtsgut II. Spezifische Tatbestandsmerkmale des § 299 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB Der relevante Sachverhalt Beziehungen bei § 299 StGB V 3. Tatbestandsmerkmal "Wettbewerb" aa) Einschränkung des Wettbewerbs in persönlicher Hinsicht - nur nationale Verbände als Bieter bb) Einschränkung des Wettbewerbs in persönlicher Hinsicht - Rotationsprinzip und echter Wettbewerb cc) Einschränkungen des Wettbewerbs in sachlicher Hinsicht - einheitliche Regelung als Voraussetzung für Wettbewerb dd) Monopol auf Seiten der FIFA ee) Objektive Bewerbungskriterien als Voraussetzung für Wettbewerb aa) Wettbewerb bereits bei Zulassung der Bewerbung - Bewerbungsphase bb) Wettbewerb bereits in der Vorauswahl - Bewerbungsphase cc) Wettbewerb in der Abstimmungsphase 4. Tatbestandsmerkmal "im geschäftlichen Verkehr" aa) Wille des historischen Gesetzgebers bb) Geschäftliches Handeln nach UWG - Verständnis aa) Handeln mit Geschäftszweck bei Vergabe bb) Vergabe als betriebsintern bzw. innerverbandlich (1) Ausrichtung auf konkretes Geschäft - funktionales Verständnis (2) Stellung des Mitgliedsverbands als Mitglied und als Außenstehender (3) Geschäftsabschluss mit einem Außenstehenden (4) Automatismus (5) Einheitlicher Prozess cc) Fazit 5. Tatbestandsmerkmal "als Beauftragter oder Angestellter" eines Unternehmens VI aa) FIFA - Kongressmitglied als Angestellter eines Unternehmens bb) FIFA - Kongressmitglied als Beauftragter eines Unternehmens\ (1) Funktion des Kongresses im Vergabeverfahren und bei der Abstimmungsentscheidung (2) Einflussmöglichkeit des Kongressmitglieds auf die FIFA i. Qualifizierung als Entscheidungsträgerverband ii. Handeln des Kongressmitglieds im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der FIFA iii. Tatsächliches Einwirken auf den Ausgang der Vergabe (3) Das Merkmal "als" 6. Tatbestandsmerkmal "bei dem Bezug von Waren und Dienstleistungen" aa) Rechtliche Definition des Tatbestandsmerkmals "bei dem Bezug" (1) Erfassung der umgekehrten Lieferrichtung - Extensive Auslegung (2) Bezieher der Leistung bei Vergabe bb) "Bei dem Bezug" in den verschiedenen Phasen der Vergabe (1) Abstimmungsphase - Vergabeentscheidung als "bei dem Bezug" i. Außenwirkung trotz vorgelagertem internen Willensbildungsprozess (zeitliche Komponente) ii. Willensbildung und Vertragsabschluss als einheitlicher Prozess (sachliche Komponente) (2) Bewerbungsphase - Vorauswahl als "bei dem Bezug" (3) Bewerbungsphase - Zulassung der Bewerbung als "bei dem Bezug" 7. Tatbestandsmerkmal "Unternehmen" VII 8. Tathandlung "Unrechtsvereinbarung" - Fordern, Sich-Versprechenlassen, Annehmen \ 9. Tatbestandsmerkmal "Vorteil" 10. Tatbestandsmerkmal "Bevorzugung" 11. Tatbestandsmerkmal "in unlauterer Weise" 12. Tatbestandsmerkmal "Gegenleistung" III. Ergebnis C. Geschäftsherrenmodell § 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB I. Rechtsgut des § 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB II. Restriktive Auslegung des Geschäftsherrenmodells III. Spezifische Tatbestandsmerkmale des § 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB Tatbestandsmerkmal "Unrechtsvereinbarung" 2. Tatbestandsmerkmal "Pflichtwidriges Handeln 3. Geschäftsbezogene Pflichtverletzung 4. Ohne Einwilligung des Unternehmens ZUSAMMENFASSUNG AUSBLICK Literaturverzeichnis Zeitschriftenartikel Kommentare, Handbücher und Lexika Dissertationen und Habilitationen Lehrbücher und Festschriften Quellenverzeichnis

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Innerverbandliche Korruption bei der Vergabe von sportlichen Großveranstaltungen und deren Strafbarkeit nach § 299 StGB, Ricarda Antonie Kleine

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