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Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die §§ 249 ff. BGB, einschließlich der schadensrechtlichen Dogmatik, auf die außervertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung für Integritäts- und Verzugsschäden zugeschnitten und hiernach kein »allgemeines« Schadensrecht sind. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung ist eine alternative Form der Vertragserfüllung und deshalb aus der Mitte des Vertragsrechts zu bemessen. Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die 249 ff. BGB einschließlich der hierzu entwickelten Dogmatik auf die außervertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung für Integritäts- und Verzugsschäden zugeschnitten und hiernach kein allgemeines Schadensrecht sind. Da die grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung des Schadensersatzes statt der Leistung von den 249 ff. BGB und der schadensrechtlichen Dogmatik nicht adressiert werden, schlägt der Verfasser vor, stattdessen den Haftungszweck der 280 I, III, 281 I 1, IV BGB als maßgeblichen Parameter heranzuziehen. Dieser Anspruch erweist sich als eine alternative Form der Vertragserfüllung. Er ist anhand des vertraglichen Leistungsprogramms zu bemessen und soll dem Gläubiger ein kostenneutrales Ersatzgeschäft ermöglichen. Im Zentrum steht der Vergleich des vereinbarten Kaufpreises mit dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Ersatzverlangens. Inhaltsverzeichnis 1. Inkompatibilität von Schadensersatz statt der (vollständig ausbleibenden) Leistung und »allgemeinem« Schadensrecht Untersuchungsgegenstand: Vollständige Nichterfüllung des Kaufvertrages über marktgängige Waren Ausgangspunkt: Einheit des Schadensrechts trotz Verschiedenheit im Haftungszweck Neukonzeption: Erfüllung in Geld statt Ersatz von »Schäden« Stand der Forschung und jüngste Entwicklung in der Rechtsprechung Methode und Gang der Darstellung 2. Das vollständige Ausbleiben der Leistung im Kaufvertrag: Drei grundlegende Fragen zur Anspruchsbemessung Die beiden Grundkonstellationen und jeweils drei grundlegende Fragen Fiktiver Parteivortrag zur Anspruchsbemessung 3. Bisherige Konzeptionen: »Konkrete« und »abstrakte« Schadensberechnung Schaden als negativer Vermögenssaldo (Differenzhypothese) Grundsatz der »konkreten« Schadensberechnung »Abstrakte« Schadensberechnung des Käufers »Abstrakte« Schadensberechnung des Verkäufers Lösung der Beispielsfälle 4. Neukonzeption: Erfüllung in Geld statt Ersatz von Schäden Modell der Marktstufen Anspruchsbemessung: Ersatz der Marktpreisdifferenz Lösung der Beispielsfälle 5. Der Mythos von den §§ 249 ff. BGB als wirklich allgemeiner Teil des Schadensrechts Fünf Fragen der Anspruchsbemessung an die §§ 249 ff. BGB §§ 249, 251 BGB als untaugliche Ansätze zur Bemessung des Schadensersatzes statt der Leistung § 252 BGB keine Grundlage für den Ersatz von Weiterveräußerungs- oder Absatzgewinnen Differenzhypothese als (außervertragliches) Hilfsinstrument ohne eigene Abgrenzungsfunktion Gescheiterte Anwendung der §§ 249 ff. BGB zur Beantwortung der drei grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung Keine Beantwortung der fünf Fragen der Anspruchsbemessung von den §§ 249 ff. BGB 6. Eine leistungsstörungsrechtliche Perspektive auf den Schadensersatz statt der Leistung Anspruch des Käufers Anspruch des Verkäufers 7. Zusammenfassung
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Erfüllung in Geld., Jan Gadinger
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