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Korrelative Systeminterferenzen

Zum Verhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht am Beispiel des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts

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Die Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht ist eine der grundlegenden Differenzierungen der deutschen Rechtsordnung. Wenngleich anerkannt ist, dass die Teilrechtsordnungen vielfältige Überschneidungen aufweisen und sich gegenseitig ergänzen, bereitet ihre Koordinierung nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Dominik Schäfers entwickelt auf der Grundlage allgemeiner rechtstheoretischer Überlegungen zum Verhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht sowie zum Umgang mit Normregimekollisionen erstmals konsistente Metanormen, wie mit Überschneidungen der Teilrechtsordnungen umzugehen ist, wie Konflikte zwischen ihnen aufzulösen sind und wie sich wechselseitige Beeinflussungen methodisch und dogmatisch begründen lassen. Besonderes Augenmerk legt er auf die unionsrechtliche Dimension. Das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht dient dabei als Referenzbeispiel.

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Korrelative Systeminterferenzen, Dominik Schäfers

Jazyk
Rok vydania
2023
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Titul
Korrelative Systeminterferenzen
Podtitul
Zum Verhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht am Beispiel des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
Mohr Siebeck
Rok vydania
2023
Väzba
pevná
Počet strán
560
ISBN10
3161596455
ISBN13
9783161596452
Série
Anotácia
Die Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht ist eine der grundlegenden Differenzierungen der deutschen Rechtsordnung. Wenngleich anerkannt ist, dass die Teilrechtsordnungen vielfältige Überschneidungen aufweisen und sich gegenseitig ergänzen, bereitet ihre Koordinierung nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Dominik Schäfers entwickelt auf der Grundlage allgemeiner rechtstheoretischer Überlegungen zum Verhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht sowie zum Umgang mit Normregimekollisionen erstmals konsistente Metanormen, wie mit Überschneidungen der Teilrechtsordnungen umzugehen ist, wie Konflikte zwischen ihnen aufzulösen sind und wie sich wechselseitige Beeinflussungen methodisch und dogmatisch begründen lassen. Besonderes Augenmerk legt er auf die unionsrechtliche Dimension. Das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht dient dabei als Referenzbeispiel.